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Interkommunale Zusammenarbeit im Saarland

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Die interkommunale Zusammenarbeit nimmt an Fahrt auf: Das erste von bis heute in fast 40 saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbänden angelaufene Projekt zur gutachterlichen Untersuchung der Kooperationspotenziale ist abgeschlossen und hat kürzlich die ersten Schritte in Richtung Umsetzung unternommen. Weitere Gemeinden wollen in Kürze nachziehen.
„Durch interkommunale Kooperationen wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Zukunft unseres Landes selbst zu gestalten. Viele Kommunen sind dankbar über eine solche Gelegenheit und nehmen sie gerne an“, sagt Innenminister Klaus Bouillon.

Die Vorreiterrolle beim gemeinsamen Gebäude-, Energie- und Trinkwassermanagement für öffentliche Gebäude nehmen die Kreisstadt Homburg und der Saarpfalz-Kreis ein. Das Ministerium für Inneres und Sport stellt hierzu für die  anfallenden Kosten von 3,7 Millionen Euro  Bedarfszuweisungen in Höhe von 2,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Kooperationsprojekt von Blies- und Mandelbachtal, Stadt Blieskastel, Gemeinde Gersheim und Gemeinde Mandelbachtal wurde als erste geförderte Maßnahme  zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen. Im Ergebnis erfolgt die Übernahme der Gehaltsabrechnung für die Gemeinde Gersheim durch die Stadt Blieskastel zum 1. Januar 2017 mit einer zum 1. Oktober 2016 begonnenen Übergangsphase. Die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  fand bereits im Juli 2016 statt. Bei der Gemeinde Gersheim wird dadurch eine zum 1. März 2017 durch Verrentung frei werdende Stelle nicht wieder besetzt, was zu deutlichen Kosteneinsparungen führt.

Weiterhin hat die Stadt Blieskastel mit Wirkung vom 1. Juli 2016 ihr bisheriges Rechnungsprüfungsamt aufgelöst. Von dadurch zwei freigewordenen Beamtenstellen im gehobenen Dienst wird eine durch Ruhestandversetzung zum 1. September 2016 nicht mehr nachbesetzt, was eine direkte Kosteneinsparung generiert.
Für den Wegfall des Rechnungsprüfungsamtes hat die Stadt Blieskastel mit über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport erhalten und Teile der Aufgaben an den Saarpfalz-Kreis übertragen. Die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Bürgermeisterin und den Landrat erfolgte am 23. Mai 2016.

Ebenfalls mit Wirkung vom 1. Juli 2016 hat die Stadt Blieskastel eine EDV-gestützte zentrale und revisionssichere Vergabestelle eingeführt, die in loser Zusammenarbeit mit dem Landkreis betrieben wird. Hier besteht die Möglichkeit, dass sich weitere Gemeinden anschließen und damit die gebündelte Fachkompetenz nutzen können.

Das umfassende Projekt zur Erstellung eines Handlungskonzeptes im Landkreis St. Wendel (Kreis und alle kreisangehörigen Gemeinden), das  seit 2015 durch externe Berater unterstützt wird, steht kurz vor dem Abschluss. Erste Ergebnisse werden in Kürze präsentiert.

Zudem ist in diesem Jahr die Begutachtung der folgenden Kooperationsprojekte in die aktive Phase eingetreten:

• Hochwaldgemeinden Wadern, Losheim, Weiskirchen sowie Nonnweiler (als „assoziierter“ Partner, da die Gemeinde bereits aktiv in die Untersuchung im Landkreis St. Wendel eingebunden ist)
• Landkreis Saarlouis und die kreisangehörigen Gemeinden
• Köllertalgemeinden Püttlingen, Heusweiler und Riegelsberg
• Kreisstadt Merzig, Gemeinden Mettlach, Perl, Beckingen; Stadt Dillingen (als „assoziierter“ Partner, da die Stadt aktiv in die Untersuchung im Landkreis Saarlouis eingebunden sein wird)
• Gemeinden Quierschied, Friedrichsthal und Sulzbach

Die Gutachter liefern unter aktiver Einbindung der Akteure vor Ort eine fundierte Expertise zur wirtschaftlichen und qualitativen Eignung von Aufgaben für eine kommunale Zusammenarbeit, zeigen Wege zur Umsetzung auf und schaffen so eine verlässliche Basis für den sich unmittelbar anschließenden Schritt in die Kooperation. Die externe Beratung wird jeweils an die Interessen- und Beschlusslage der kommunalen Partner, insbesondere zum angestrebten Umfang der Zusammenarbeit, angepasst. Daher wurden die kommunalen Entscheidungsgremien schon in der Vorbereitungsphase befasst. Dort liegt auch die Entscheidungskompetenz in allen wesentlichen Projektschritten. Die Kosten der laufenden Projektbegleitung durch Dritte werden zu 100 Prozent durch Bedarfszuweisungen gefördert.

Das Innenministerium ist in diese Kooperationsprojekte aktiv als Berater eingebunden. Dies umfasst die Leistungsbeschreibung für die Gutachtenaufträge sowie die Hilfestellung bei der Auswahl potenzieller Berater, bei einem kooperationsspezifischen Projektmanagement und bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen. Nicht zu unterschätzen ist die Rolle des Ministeriums als Impulsgeber, indem Erkenntnisse aus anderen Projekten eingespielt und Querbezüge zwischen Kooperationsinitiativen hergestellt werden. Durch diesen Wissenstransfer können an einer Stelle gewonnene Erfahrungen in laufenden oder später startenden Kooperationsprojekten anderer Partner genutzt werden. Auch die Ergebnisse der Gutachter werden allen anderen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Im  Themenportal „Interkommunale Kooperation“ unter www.kommunales.saarland.de wird eine Kooperations-Datenbank angeboten. Die Kommunen sind aufgerufen, eigene Informationen und Erkenntnisse aus bestehenden Kooperationen oder laufenden Projekten bereitzustellen, so dass andere von diesen Erfahrungen profitieren können.

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