StartRegionalRegionalverband SaarbrückenGillo: „UVG-Gesetzentwurf weitet Doppelstrukturen aus“

Gillo: „UVG-Gesetzentwurf weitet Doppelstrukturen aus“

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Finanzielle Verbesserungen gehen an den meisten Betroffenen im Regionalverband vorbei

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo bewertet die geplante Neuregelung des Unterhaltsvorschusses grundsätzlich positiv. Gleichzeitig macht er jedoch auch deutlich, dass damit die Kommunen finanziell erheblich mehr belastet werden und eine jetzt schon unsinnige Doppelstruktur noch weiter ausgeweitet wird.

Das Jugendamt des Regionalverbandes gewährt Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt. Bislang ist der Vorschuss auf insgesamt sechs Jahre begrenzt, und zwar maximal bis zum zwölften Lebensjahr. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese zeitlichen Befristungen abzuschaffen. „Diese staatliche Leistung ist absolut sinnvoll, weil Alleinerziehenden hier die bürokratischen Kämpfe um Unterhaltszahlungen vom Amt abgenommen werden. Deshalb ist es auch nur vernünftig, die Leistungen weiterzuzahlen, bis das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat. Unterm Strich bekommen dadurch aber leider nur sehr wenige Familien wirklich mehr Geld.“

Grund dafür sei, dass der Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV-Empfängern mit dem Regelsatz verrechnet wird. Und im Regionalverband seien nun mal – ähnlich wie im Bund – rund 90 Prozent der Leistungsbezieher nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auch im Hartz IV-Bezug. „Die beiden Leistungen von Jobcenter und Jugendamt werden miteinander verrechnet und die Familien haben keinerlei finanzielle Vorteile. Diese Doppelbürokratie ist sinnlos, wird aber durch die Neuregelung sogar ausgeweitet, weil sich die Fallzahlen im Regionalverband verdoppeln werden.“

Dies würde auch bedeuten, dass der Regionalverband etwa fünf bis zehn zusätzliche Stellen schaffen müsste. „Es gilt hier mal wieder der Grundsatz, dass der Bund durchaus sinnvolle Gesetze auf den Weg bringt, die auf der kommunalen Ebene aber in nicht unerheblichem Maße mitfinanziert werden müssen.“ Der Regionalverband müsse für ein Sechstel des ausgezahlten Geldes sowie die kompletten Personalkosten aufkommen.

Um die Doppelstruktur abzubauen schlägt Gillo vor, die Gewährung des Unterhaltsvorschusses entweder direkt beim Jobcenter anzusiedeln. „Noch einfacher wäre es, den Unterhaltsvorschuss für Empfänger von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe zu streichen, weil diese eh nichts davon haben. So würden wir uns eine Menge unsinniger Bürokratie sparen und den Unterhaltsvorschuss nur jenen Alleinerziehenden ausbezahlen, die ihn auch behalten dürfen.“

Eine Umsetzung zum 1. Januar 2017, wie vom Bund beabsichtigt, sieht Gillo ähnlich kritisch wie der Deutsche Landkreistag. „Wie sollen wir bis dahin die zusätzlichen Räume und Mitarbeiter finden und einarbeiten? Das ist annähernd unmöglich und eine Verschiebung um ein halbes Jahr dringend geboten.“

 

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