StartPolitikAbschiebepraxis: Einigung zwischen Bund und Ländern - mit saarländischen Impulsen

Abschiebepraxis: Einigung zwischen Bund und Ländern – mit saarländischen Impulsen

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Die große Anzahl an Asylsuchenden, die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen ist, stellt Bund, Länder und Kommunen weiter vor große Herausforderungen. Unter ihnen sind zahlreiche Menschen, die keinen Anspruch auf Schutz nach deutschen Asylregelungen haben. Wie mit ihnen künftig umgegangen werden soll, darauf haben sich am Donnerstagabend Bund und Länder verständigt. 
Die Einigung zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder auf einen 15-Punkte-Plan bewertet Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer als „wichtigen Schritt, wieder zu geordneten Verfahren und klaren Verhältnissen zu kommen“. 

„Wenn der Asylantrag abgelehnt ist und kein Abschiebungsverbot vorliegt, müssen die Betroffenen Deutschland verlassen. Tun sie das nicht in der Ihnen gesetzten Frist, müssen Sie rückgeführt werden“, sagt die Ministerpräsidentin. Deshalb begrüßt sie, dass die Länder künftig eine ausreichende Zahl von Abschiebungshaftplätzen möglichst in räumlicher Nähe von zentralen Ausreiseeinrichtungen bereitstellen werden. Die Reisefähigkeit wird in Zukunft vermehrt von Amtsärzten vorgenommen, auch sollen der Datenaustausch und die Kommunikation zwischen Sozial- und Ausländerbehörden verbessert werden. Ziel müsse sein, Leistungen einfacher kürzen zu können, wenn Ausreisepflichtige selbst ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Zudem wird künftig das Überwachen von so genannten Gefährder erleichtert.

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