StartPanoramaSTEUERREFORM: Der OGBL hat Verbesserungen für verheiratete Grenzgänger durchgesetzt

STEUERREFORM: Der OGBL hat Verbesserungen für verheiratete Grenzgänger durchgesetzt

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Die von der Abgeordnetenkammer Ende 2016 verabschiedete Steuerreform wurde von Arbeitnehmern und Rentnern mehrheitlich positiv bewertet, insbesondere mit Blick auf die enthaltenen Steuererleichterungen für kleine und mittlere Einkommen. Dennoch hat der OGBL verschiedene Punkte von Beginn an kritisiert. Zu nennen sind hier insbesondere die Absenkung der Unternehmenssteuern und die fehlende automatische Anpassung der Steuertabellen an die Inflation und die Ungleichbehandlung der Grenzgänger gegenüber den in Luxemburg lebenden Steuerpflichtigen.

In diesem Punkt konnte der OGBL nach mehreren Treffen mit dem Finanzminister sowie der Steuerverwaltung verschiedene Änderungen im Steuergesetz erreichen, um die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Grenzgängern und in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen zu verringern.

Der OGBL hat von Beginn an insbesondere drei diskriminierende Punkte der Steuerreform kritisiert und Änderungen gefordert. Es handelte sich dabei um die Pflicht, seine Steuerklasse im Vorhinein (also vor dem 31. Dezember) und unwiderruflich zu wählen, den Zugang zu Steuerklasse 2 nur wenn mindestens 90 % des Einkommens des Steuerpflichtigen aus Luxemburg stammen (50 % des Einkommens für die belgischen Grenzgänger), sowie die mangelhafte Information der Steuerpflichtigen, denen es unmöglich gemacht wurde, bei ihrer Steuerklasse die richtige Wahl zu treffen.

Nach langen Verhandlungen wurden folgende Verbesserungen erreicht: Wahl der Steuerklasse: 

Obwohl der verheiratete Grenzgänger der Steuerverwaltung immer noch die Wahl seiner Steuerklasse und seine Einkünfte mitteilen muss, wenn er sich für die Steuerklasse 2 entscheidet, wird er die Wahl seiner Steuerklasse im Laufe des Steuerjahres (oder darüber hinaus durch die Abgabe einer Steuererklärung) wieder ändern können, wenn es sich herausstellt, dass die ursprüngliche Wahl für ihn nachteilig wäre. Die Bedingung, dass die Steuerklassenwahl im Vorhinein getroffen werden muss wurde also abgeschafft.

Zugang zur Steuerklasse 2: 

Zu der Grenze von 90% des Einkommens aus Luxemburg (50 % für die belgischen Grenzgänger) kommt eine Alternative hinzu:

Der Zugang zur Steuerklasse 2 wird zukünftig auch möglich sein, wenn der Steuerpflichtige weniger als 13.000 € nicht luxemburgisches Einkommen pro Jahr erzielt (Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten und Fahrtkosten). Die Einführung dieser neuen Grenze für den Zugang zur Steuerklasse 2 wird es vielen Arbeitnehmern, die teilweise außerhalb Luxemburgs arbeiten sowie einer großen Anzahl von Rentnern, die zwei Renten beziehen erlauben, steuerlich mit einem in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt zu werden und so weiterhin von den gleichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu profitieren.

Fehlende Informationen für die richtige Wahl der Steuerklasse: 

Auf Drängen des OGBL wird die Steuerverwaltung auf ihrer Internetseite einen Steuerrechner veröffentlichen, welcher es jedem Steuerpflichtigen erlauben wird, seine individuelle Situation zu simulieren, und die für sich beste Wahl zu treffen.

In den nächsten Wochen wird der OGBL eine detaillierte Steuerbroschüre veröffentlichen, in der alle wichtigen Informationen zu dem neuen Gesetz zusammengefasst sind. 

Mitgeteilt vom OGBL 

 

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