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St. Ingbert: Aufregung um die Musikschule

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Eine öffentliche Stellenausschreibung der Stadt St. Ingbert hat für bundesweite Empörung gesorgt. In einer sehr ausführlichen Nachricht, gepostet am 30.8. auf facebook, bittet die Administration um Bewerbungen für das Amt des/der Musikschulleiters/in. Soweit nichts Ungewöhnliches, obwohl es sicherlich als ungewöhnlich bezeichnet werden kann, wenn eine Stadtverwaltung eine solche Position via facebook ausschreibt.

Das eigentliche Problem dabei ist ein anderes: Die Stelle soll „ehrenamtlicher“ Natur sein und mit einer Aufwandsentschädigung von 960 Euro im Monat abgegolten werden. Diese Bezahlung passt allerdings in keinster Weise zu der Beschreibung des Aufgabengebiets und der anspruchsvollen Erwartungshaltung der Stadt:

„Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
• Ständige Weiterentwicklung des Konzeptes der Musikschule.
• Gewährleistung des Betriebes der Musikschule.
• Kooperation mit der Kulturabteilung, insbesondere in allen Fragen der Verwaltung sowie Konzeption.
• Planung der Aktivitäten der Musikschule und Entwicklung des Jahresprogramms.
• Verantwortung für die Erstellung und die Organisation der Programme.
• Evaluierung und Erweiterung des Unterrichtsangebotes nach zeitgemäßen Kriterien.
• Führung und Entwicklungsplan der Honorarkräfte
• Intensivierung der Kontakte zwischen den Lehrkräften mit dem Ziel, teamorientierte Konzepte und Projekte zu entwickeln.
• Verantwortliche Koordination und Organisation der Öffentlichkeitsarbeit.
• Kontakte zu Eltern, Schülern und Freundeskreisen der Musikschule mit dem Ziel, eine stärkere Identifizierung mit der Institution zu entwickeln und ein positives Umfeld herzustellen.
• Enge Kooperation mit musiktreibenden Vereinen, Gruppen und Personen.
• Unterrichtstätigkeit auf Honorarbasis nach gesonderter Abrechnung
• Vertretung der Städtischen Musikschule intern gegenüber der Verwaltungsspitze, den städtischen Gremien, Externen
• Repräsentation der Städtischen Musikschule

Wir erwarten:
• Eine innovative Führungspersönlichkeit mit einem erfolgreich abgeschlossenen musikpädagogischen Studium 
• Alternativ: bei vorhandener künstlerischer Abschlussprüfung zusätzlich erfolgreich bestandene Qualifikationsmaßnahme des VdM für Musikschulleiter „Führung und Leitung einer Musikschule“ oder erfolgreicher Abschluss bis spätestens Dezember 2018. Bei letzterem Fall muss die Anmeldebestätigung zum Kurs mit der Bewerbung eingereicht werden.
• Erfahrung im Bereich der Musikschulleitung
• Kompetenz im Umgang mit neuen Medien
• Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
• Entscheidungsfreude, Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent und Verhandlungsgeschick
• Soziale und kommunikative Kompetenz sowie Kenntnisse in der Mitarbeiterführung und im Konfliktmanagement“

Die Nachricht schlug in den sozialen Medien ein wie eine Bombe. Tenor: Wie kann es sein, dass jemand, der einen solchen Anforderungskatalog erfüllt, mit 960 Euro Aufwandsentschädigung abgespeist werden soll? Üblicherweise werden Positionen wie die eine/r Leiter/in einer öffentlich-rechtlichen Musikschule, wie etwa in den Nachbarstädten, nach Tarifen entlohnt, die nach den Tarifbestimmungen für den Öffentlichen Dienst (TVöD) richten, was ein Vielfaches des bisher gezahlten Betrages ergibt.

Die Stadt Ingbert hat dem ersten Aufschrei am 31.8. mit einer Stellungnahme – wieder via facebook – reagiert: Hierbei handelt es sich bei weitem nicht um eine Vollzeitbeschäftigung, sondern lediglich um ein Ehrenamt, welches nur ein geringes Stundenkontingent im Monat erfordert. In den vergangenen 40 Jahren wurde es von den bisherigen Leitern auch lediglich als Nebentätigkeit zu einem Hauptberuf ausgeübt.
Darüber hinaus gibt es vollzeitbeschäftigte Kräfte bei der Stadtverwaltung, die die notwendigen Verwaltungsarbeiten erledigen.

Dieser Beitrag konnte jedoch die empörten Facebookleser nicht besänftigen: „Ein Schlag ins Gesicht für alle, die Ihren Beruf mit Ernsthaftigkeit und Hingabe ausüben. Egal, ob die Stelle früher ehrenamtlich war, oder ob in kleinem Umfang.“ wird da beispielsweise geurteilt.

Mittlerweile hat die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der Stadt St. Ingbert reagiert und den Text zurückgezogen. Es bleiben dennoch Fragen, die gestellt werden müssen: War die Beschäftigung eines ehrenamtlichen Musikschulleiters mit dem bezeichneten Aufgabengebiet rechtlich zulässig? Wenn nicht: welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Wird die Position auch künftig wieder ehrenamtlich besetzt oder wird daraus eine Vollzeitbeschäftigung, wie das beispielsweise in der Nachbarstadt Sulzbach gegeben ist?

Hier das Posting vom 30.8.17:

Die Ausschreibung wurde mittlerweile zurück gezogen, da sie Aussagen enthielt , „die missverstanden werden konnten.“ (Peter Gaschott, Pressesprecher der Stadt St. Ingbert auf facebook).
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