StartFeatureStadtarchiv präsentiert online Biographien ehemaliger Saarbrücker Stadtoberhäupter

Stadtarchiv präsentiert online Biographien ehemaliger Saarbrücker Stadtoberhäupter

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Interessierte können ab sofort ausgewählte Biographien ehemaliger Stadtoberhäupter der heutigen Kernstadt Saarbrücken auf der Internetseite der Landeshauptstadt nachlesen. Das Stadtarchiv hat die von Stadtarchivar Hanns Klein im Jahr 1971 erstellten Lebensläufe teilweise überarbeitet und ergänzt. Zu finden sind nun die Biographien von 36 Bürgermeistern und Oberbürgermeistern, die Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach zwischen 1798 und 1977 regiert haben. Von einigen Bürgermeistern gibt es zudem historische Fotos.

 

Darüber hinaus bietet eine Liste auf der Internetseite eine Übersicht über alle Stadtoberen (Meier, Bürgermeister et cetera) von 1431 bis heute. Stadtarchivar Albert Ruppersberg hat die Liste im Jahr 1927 anhand der Meierei-Rechnungen von Saarbrücken und den Bürgermeisterei-Rechnungen von St. Johann zusammengestellt. Karl Ruhr hat sie anschließend aus den Kirchenbüchern beider Städte ergänzt.

1321 bis 1798: Von „Meiern“, „Heimburgen“ und Pfingstwahlen

An der Spitze der Städte Saarbrücken und St. Johann standen über die Jahrhunderte Gerichtsleute, die vom Landesherrn zum Teil zum „Meier“  oder zu „Heimburgen“ ernannt wurden. Sie übten gemeinsam mit den Schöffen das Gericht über die Stadt aus und waren für die Verwaltung (Polizei, Marktrecht, Verteidigung) der jeweiligen Stadt sowie die Steuereinnahmen zuständig. Beide Städte erledigten ihre Amtsgeschäfte relativ autonom, doch existierte auch eine gemeinsame Behörde, das sogenannte Gemeinsame Stadtgericht.

 

Der Freiheitsbrief für die Städte Saarbrücken und St. Johann, ausgestellt von Graf Johann im Jahr 1321 (Stadtarchiv Saarbrücken, Bestand Urkunden Nr. 1), bildete bis zur Französischen Revolution die Grundlage für die Verwaltung der beiden Städte. Hierin heißt es dem Wortlaut nach: „Die Bürger von Saarbrücken und St. Johann sollen alle Jahre acht Mann, vier zu Saarbrücken, vier zu Sankt Johann, des Sonntags vor Pfingsten wählen, die in den zwei Städten das Gericht bilden sollen. Die soll man uns oder dem, der an unserer statt ist, zu Saarbrücken des Pfingsttages in unserer Burg vorstellen. Von den acht werden wir einen zum Meier, sechs zu Schöffen und den letzten zum Heimburger machen. Die sollen bei den Heiligen schwören, dass sie unser Erben und der Bürger Recht in guten Treuen behüten und bewahren wollen.“

Jedes Jahr am Sonntag vor Pfingsten wählte die Bürgerschaft also ihre Stadtoberen neu. Der Ortsvorsteher von Saarbrücken nannte sich Meier, der von St. Johann ab 1458 Bürgermeister.  Die Ämter waren Ehrenämter und stellten die Erfüllung einer bürgerlichen Pflicht dar. Daher betrug die Amtszeit in der Regel auch nur ein Jahr, wobei dieselbe Person durchaus mehrmals das Amt übernehmen konnte. Ab 1689 trat an die Stelle des Meiers in Saarbrücken ein Oberamtmann, ab 1724 ein Stadt- und Oberschultheiß und gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein Stadtamtmann. Dies war dem Wachsen der Stadt und der stärkeren absolutistischen Einflussnahme geschuldet.

Französische Besetzung und preußische Zeit

Mit der französischen Besetzung der Stadt wurde am 8. April 1798 die kantonale Munizipalverwaltung eingeführt. Beide Städte bildeten forthin eine politische Gemeinde, deren Kanton im Jahr 1800 auch die Orte Malstatt und Burbach zugeschlagen wurden. Innerhalb des Kantons wurde die Mairie (später Bürgermeisterei) Saarbrücken geschaffen. Ihr gehörten die Städte Saarbrücken und St. Johann sowie die Dörfer Malstatt, Burbach, St. Arnual, Brebach, Güdingen, Fechingen, Bischmisheim, Gersweiler und Klarenthal an. Der Maire (Bürgermeister) war jetzt ein auf Zeit gewählter Beamter. Durch die längere Amtszeit hatte er nun die Möglichkeit – im Gegensatz zu seinen Vorgängern – das Amt zu gestalten und auf die Geschicke der Gemeinde Einfluss zu nehmen.

 

Nach dem Anschluss des Saarbrücker Landes an Preußen im Jahr 1815 wurde die Munizipalverfassung zunächst noch beibehalten, doch erhielt der Maire künftig die Bezeichnung Oberbürgermeister, ab 1819 Bürgermeister. Die Bürgermeisterei Saarbrücken bestand nun aus den Stadtgemeinden Saarbrücken und St. Johann sowie den Landgemeinden Malstatt, Burbach, Rußhütte und Brebach-Halberg.

 

In Saarbrücken und St. Johann wurde 1859 die preußische Städteordnung eingeführt. St. Johann hatte bereits seit 1820 vergeblich versucht, sich aus der Bürgermeisterei Saarbrücken zu lösen, was schließlich 1862 genehmigt wurde. Da die Städte durch die Industrialisierung jedoch aufeinander zuwuchsen, versuchte man – ausgehend von Malstatt-Burbach – ab 1905 erneut eine Fusion, die dann zum 1. April 1909 mit der Vereinigung der Bürgermeistereien Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach zur Großstadt Saarbrücken erreicht werden konnte. Von nun an steht ein Oberbürgermeister – seit 2004 eine Oberbürgermeisterin –  an der Verwaltungsspitze.

 

Weitere Informationen und die Biographien finden Interessierte unter www.saarbruecken.de/stadtoberhaeupter

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