StartPolitikPIRATEN: Kirchenrechtliches Streikverbot verstößt gegen Grundgesetz

PIRATEN: Kirchenrechtliches Streikverbot verstößt gegen Grundgesetz

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Saarbrücken. Nachdem die Marienhausklinik Ottweiler ihren Mitarbeitern in einem Schreiben untersagt hat, während der Arbeitszeit für bessere Arbeitsbedingungen zu demonstrieren, wollen die PIRATEN im Saarland das Ende eines eigenen kirchenrechtlichen Arbeitsrechts. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der Piraten, vertritt die Auffassung, dass ein solches Kirchen-Sonderrecht gegen das Gebot einer Trennung zwischen Kirche und Staat und gegen das grundgesetzlich abgesicherte Streikrecht verstoße:‌

„Auch den Beschäftigten in Krankenhäusern unter kirchlicher Trägerschaft muss es möglich sein, sich durch Streik für eine echte Mitwirkung einzusetzen und sich gegen Einschränkungen durch ihre Arbeitgeber wehren zu können. Dieses Krankenhaus, wie alle kirchlichen Krankenhäuser, wird zu 100% vom Staat und den Krankenkassen finanziert, die Kirche aber hat das Sagen. Wieso kann eine kirchliche Institution das im Grundgesetz verankerte Streikrecht einfach aussetzen? Die Kirche beruft sich dabei auf arbeitsrechtliche Regelungen im eigenen Kirchenrecht. Diese basieren auf weiterhin geltenden Regelungen der Weimarer Reichsverfassung, die heute längst nicht mehr zeitgemäß sind. In einem säkularen Staat wie Deutschland, in dem der Grundsatz von einer Trennung zwischen Kirche und Staat gilt, darf es kein kirchliches Recht geben, das über den Gesetzen des Staates steht. Solange die Kirche die Tarife des öffentlichen Dienstes einfach übernahm, gab es für die Mitarbeiter in Betrieben unter kirchlicher Trägerschaft vielleicht weniger Drang und Bedarf nach einem Streikrecht als Mittel des Arbeitskampfs. Durch den zunehmenden Kostendruck beschäftigen kirchliche Träger aber Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen, oft als Leiharbeiter mit schlechten Arbeitsbedingungen. Wir wollen es allen Angestellten ermöglichen, für ihre Rechte durch Arbeitsniederlegungen und Streiks kämpfen zu dürfen.“

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