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Polizeikontrollen im horizontalen Gewerbe

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Saarbrücken/Neunkirchen. Im Rahmen des neuen Prostitutionsschutzgesetzte führte das Dezernat für Schleusung und Menschenhandel in den vergangenen vier Wochen Überprüfungen in zwölf Bordellbetrieben und im Bereich des Saarbrücker Straßenstriches durch.
Hierbei stellten die Beamten zahlreiche strafrechtliche und ordnungswidrige Verstöße fest

Bei den routinemäßigen Kontrollen in Saarbrücken und Neunkirchen registrierten die Beamten sechs Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Außerdem leiteten die Ermittler vier Ordnungswidrigkeiten- sowie neun Strafverfahren wegen Ausübung der verbotenen Prostitution ein. In einem Bordell in Neunkirchen griffen die Polizisten am vergangenen Freitag (03.11.2017) eine minderjährige Prostituierte auf.

Die polizeilichen Ermittlungen dauern an.

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