Umweltminister Jost bittet Waldbesitzer: Fichtenbestände auf Borkenkäferbefall kontrollieren!

0
1223
Innenminister Reinhold Jost

Die Durchschnittstemperaturen in diesem Sommer lagen über dem langjährigen Mittel. Außerdem wurden vielerorts Windwurf- und Borkenkäferschäden des Vorjahres nicht aufgearbeitet. Dies hat nun zur Folge, dass überall im Wald frischer Borkenkäferbefall festzustellen ist.
Nach § 16 des Landeswaldgesetzes ist der Waldeigentümer verpflichtet, Schäden die dem Wald u.a. von tierischen Schädlingen drohen, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung abzuwenden. Darauf weist Umweltminister Reinhold Jost hin. „Um eine Borkenkäferplage zu verhindern, bitten wir alle Waldbesitzer, ihre Fichtenbestände in diesem Winter auf Käferbefall zu kontrollieren und gegebenenfalls die befallenen Bäume zu entfernen.“

Anzeichen für einen Befall sind:
* braunes Bohrmehl im unteren Stammbereich (Rindenschuppen, Wurzelanläufe)
* Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm
* Spechtabschläge, abfallende Rinde
* Rotfärbung der Krone
* grünen Nadelteppich am Boden

Das Umweltministerium rät: Wenn Sie einen Befall feststellen, sollten die befallenen, sowie sicherheitshalber eine Reihe scheinbar gesunder Bäume rund um den Befallsherd eingeschlagen werden. Erfahrungsgemäß hat der Borkenkäfer bereits auch die Bäume in unmittelbarer Nachbarschaft befallen. Das Holz sollte möglichst schnell aus dem Wald gebracht werden; die Kronen sollten kleingeschnitten werden. Solange die Rinde noch nicht abgefallen ist, besteht noch die Möglichkeit, das Holz zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. In jedem Fall sollten jedoch alle befallenen Bäume vor dem Frühjahr aus dem Wald abgefahren sein.
Nach § 12 Absatz 4 Landeswaldgesetz (LWaldG) gelten Hiebsmaßnahmen auf Grund von Schädlingsbefall nicht als Kahlhieb und müssen daher nicht angezeigt oder genehmigt werden. Jedoch gilt auch hier das Wiederbewaldungsgebot; das heißt, die kahlgeschlagenen Flächen müssen in angemessener Zeit wieder mit Waldbäumen bestockt sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
• Privatwaldbetreuer des Saarlandes: Herr Thomas Reget, Tel. (06871) 502618 oder 0175/22 00 815
• Forstbehörde: Herr Winfried Lappel , Tel. (0681) 501-4295
• Waldschutzbeauftragter der Forstbehörde: Herr Joachim Stelzer, Tel. (0681) 9712-112
Unterstützung bei der Aufarbeitung der Käferschäden bieten die beiden Forstbetriebsgemeinschaften:
• Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald: Geschäftsführer Tino Hans, 0171/466 39 63, info@fbg-saarland.de
• Forstbetriebsgemeinschaft Saar: Geschäftsführer Oliver Linnebach, (06876) 700044 oder 0160/93 97 36 93

<"https://www.cgi-immobilien.eu/">https://www.cgi-immobilien.eu/
<"https://www.cgi-immobilien.eu/">https://www.cgi-immobilien.eu/
<"https://www.cgi-immobilien.eu/">https://www.cgi-immobilien.eu/

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein