StartPanoramaSchöffenwahl 2018 – Bewerbungen jetzt möglich

Schöffenwahl 2018 – Bewerbungen jetzt möglich

WERBUNG

https://www.cgi-immobilien.eu/
<"a href=https://www.cgi-immobilien.eu/">https://www.cgi-immobilien.eu/
https://www.cgi-immobilien.eu/

Die Landeshauptstadt nimmt ab sofort Bewerbungen für das Schöffenamt beim Amts- oder Landgericht entgegen. Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 findet im zweiten Halbjahr 2018 statt.

 

Bewerbungsverfahren

Das Amts- und das Landgericht Saarbrücken suchen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 mehrere hundert Frauen und Männer, die an beiden Gerichten als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter gleichberechtigt mit Berufsrichtern in der Strafgerichtsbarkeit mit.

 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Jugendhilfeausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken schlagen doppelt so viele Kandidaten wie benötigt werden vor. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Bewerbungsvoraussetzungen

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Saarbrücken wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz arbeitende Menschen (wie Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) sowie Religionsdiener können keine Schöffen werden.

 

Weitere Anforderungen

Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerber vor allem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die für das verantwortungsvolle Schöffenamt notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Unparteilichkeit, Selbständigkeit, soziale Kompetenz und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes eine gewisse körperliche Fitness.

 

Jugendschöffen in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sollen außerdem über eine erzieherische Befähigung beziehungsweise Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Weitere Informationen über die verlangten Fähigkeiten bietet die Internetseite www.schoeffenwahl.de

 

Bewerbung ab sofort möglich

Zur Bestellung des Bewerbungsformulars und bei Fragen können sich Interessierte bei der Landeshauptstadt Saarbrücken an das Amt Zentrale Dienste und Ratsangelegenheiten unter der Telefonnummer +49 681 905-1639 oder ratsangelegenheiten@saarbruecken.de wenden. Das Formular kann auch unter www.saarbruecken.de/schoeffenwahl heruntergeladen oder an der Infotheke im Rathaus St. Johann abgeholt werden.

 

Wer Schöffe in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene werden möchte, richtet seine Bewerbung an Landeshauptstadt Saarbrücken, Zentrale Dienste und Ratsangelegenheiten, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken oder wirft sie in den Nachtbriefkasten der Stadtverwaltung am Rathaus St. Johann ein.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an die Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Kinder und Bildung, Dudweilerstraße 41, 66111 Saarbrücken.

- Werbung -
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
- Werbung -

Aktuelle Beiträge

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com