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Neue Stellplatzkennzeichnung an der Uhlandstraße: Behindertenparkplätze sind auch mit der Kennzeichnung G nutzbar

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Nachdem es kürzlich während einer Sitzung des Homburger Stadtrats eine Einwohnerfrage zur Nutzung von Behindertenparkplätzen gab, konnte die Stadtverwaltung eine aus Sicht von Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind nur unbefriedigende Antwort geben. Sofern sich die Stadt an die geltenden Regeln hält, ist das Parken auf Behindertenparkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum für Menschen mit einer Kennzeichnung G in ihrem Behinderten-Parkausweis nicht erlaubt.

 

Denn nur weil jemand einen Schwerbehindertenausweis hat, darf er damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Benötigt wird auf jeden Fall ein besonderer Parkausweis, der beantragt werden muss. Um auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplätz parken zu dürfen, sind bestimmte Grade der Behinderung nachzuweisen. Ein G als Eintrag in dem Parkausweis reicht dafür in der Regel nicht aus.

 

Da diese Regelungen auf privaten Parkflächen nicht so streng ausgelegt werden müssen, hat die Stadt nun auf einem der HPS GmbH gehörenden Parkplatz eine neue Regelung gefunden. So wurden auf dem Parkplatz Uhlandstraße aktuell vier Behindertenstellplätze zur Nutzung auch für Inhaberinnen und Inhaber eines Parkausweises mit der Kennzeichnung G freigegeben. Dafür wurde vor Ort ein zusätzliches Schild montiert, das auf diese Möglichkeit aufmerksam macht.

 

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