StartPolitikPIRATEN: LSVS-Skandal - Landtagswahl 2017 möglicherweise anfechtbar

PIRATEN: LSVS-Skandal – Landtagswahl 2017 möglicherweise anfechtbar

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Saarbrücken. Die PIRATEN im Saarland halten die Landtagswahl 2017 aufgrund eines möglichen Einsatzes von Sportfördermitteln zur Wahlbestechung im Falle der Bestätigung des Vorwurfs für anfechtbar. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN, erklärt, warum die Staatsanwaltschaft auch in dieser Richtung ermitteln sollte und warum die PIRATEN die Forderung von Jura-Professor Christoph Gröpl nach einer Verstaatlichung der Saartoto GmbH, insbesondere aus Transparenzgesichtspunkten, unterstützen:

„Die Landtagswahl könnte ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden, wenn das Wahlergebnis durch zweckwidrige Verwendung der Mittel aus dem Verstärkungsfond unter anderem aufgrund Entscheidungen des CDU-Abgeordneten Klaus Meiser zur politischen Landschaftspflege im Wahljahr 2017 beeinflusst wurde. Wenn sich herausstellt, dass Meiser, als LSVS-Präsident und gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied bei Saartoto, Sportfördermittel an Sportler und Vereine verteilt hat, um sich dadurch quasi die Stimmen von deren Mitgliedern, Anhängern und Sympathisanten zu erkaufen, steht der Verdacht der Wählerbestechung nach § 108b Strafgesetzbuch im Raum, der – bei dessen Vorliegen – zur Anfechtbarkeit der Wahl führen kann. Die Staatsanwaltschaft sollte also im Rahmen ihrer Ermittlungen rund um den Skandal beim LSVS und um die Person Klaus Meiser und weiterer Präsidiumsmitglieder des Landessportverbands und des Aufsichtsrats von Saartoto diesen Paragrafen und die mögliche Ungültigkeit der Wahl 2017 in Ihre Ermittlungen miteinbeziehen.
Dem Vorschlag einer Verstaatlichung der Saartoto GmbH, wie sie Prof. Dr. Gröpl von der Universität des Saarlandes empfohlen hat, stimmen wir Piraten darüber hinaus zu. Das würde zu einer stärkeren Transparenz und einer bessere Kontrolle der öffentlichen Gelder von Saartoto, an der der LSVS über 40% der Anteile hält, führen. Damit würde Saartoto auch staatlichen Instrumenten der Aufsicht unterliegen. Dann würden für Geschäftsführer der Saartoto auch keine hohen privatrechtlichen Geschäftsführergehälter gezahlt werden müssen. Gleichzeitig wollen wir, dass diese Posten nicht mehr, wie bisher, nach Gutsherrenart unter den beiden großen Parteien CDU und SPD ausgeklüngelt und aufgeteilt werden, sondern das sie im Sinne der Bestenauslese im öffentlich-rechtlichen Bereich ausgeschrieben und mit den für die zu vergebenden Positionen bestgeeignetsten und qualifiziertesten Bewerbern besetzt werden, statt mit treuen Parteimitgliedern ohne die entsprechenden Qualifikationen.“

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