StartPolitikReform der Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS)

Reform der Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS)

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• mehr Wahlmöglichkeit für Leistungskurse und Abiturfächer
• Verbesserungen nehmen Begabungen der Schülerinnen und Schüler in den Blick
• Verordnung zur GOS gilt ab nächstem Schuljahr

Gestern hat die Landesregierung der Reform zur Gymnasialen Oberstufe Saar (GOS) des Ministeriums für Bildung und Kultur zugestimmt.
„Nach drei Jahren intensiver Arbeit haben wir einen großen Fortschritt für alle Schülerinnen und Schüler zum innovativen und modernen Abitur erreicht: Der Weg zur Hochschulreife wird flexibler, wir schaffen mehr Wahlmöglichkeiten für Leistungskurse und Abiturfächer und geben damit mehr Raum für individuelle Begabungen.
Damit korrigieren wir die seit 2007 geltende GOS-Verordnung. Die damalige Zielsetzung, die Kernfächer Deutsch, Mathematik und die Fremdsprachen zu stärken, war und bleibt richtig, lief aber teilweise ins Leere, weil in der Umsetzung die persönlichen Stärken, individuellen Begabungen und besonderen Interessen der Schülerinnen und Schüler außer Acht blieben. Künftig können die Abiturienten und Abiturientinnen die Fächer als Leistungskurse belegen und damit ihre Kenntnisse in den Bereichen vertiefen, die ihren Neigungen und besonderen Fähigkeiten entsprechen. Das ist zukunftsorientierte Schule: Eine Schule, die Kinder und Jugendliche nicht einschränkt, sondern in ihren Fähigkeiten bestärkt“, so Bildungsminister Ulrich Commerçon.

Bei der Wahl der Leistungskurse und Abiturprüfungsfächer bleiben alle bisherigen Fächerkombinationen erhalten, werden aber jetzt erweitert. So können künftig auch naturwissenschaftliche oder gesellschaftswissenschaftliche Fächer als Leistungskurs gewählt werden. Auch Katholische oder Evangelische Religion, Sport oder ein künstlerisches Fach können als Leistungskurs belegt werden.

„Mir war wichtig, dass wir mit der neuen GOS-Verordnung die künftigen Abiturientinnen und Abiturienten besser auf das Studium oder eine berufliche Bildung vorbereiten: Denn wer schon in der Schule seine Neigungen und Talente vertiefen kann, findet leichter seinen Weg bei Berufs- oder Studienfachwahl“, so der Minister.

Die GOS-Verordnung wurde mit Vertretern und Vertreterinnen von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen sowie außerschulischen Partnerinnen und Partnern breit diskutiert.

Ab dem Schuljahr 2018/2019 tritt die neue GOS-Verordnung in Kraft.
Schülerinnen und Schüler, die jetzt in die Einführungsphase der Oberstufe kommen, werden dann schon das Abitur nach der neuen GOS-Verordnung ablegen, also am Gymnasium die Klassenstufe 10 beziehungsweise in der Gemeinschaftsschule oder in Beruflichen Oberstufengymnasien die Klassenstufe 11 des nächsten Schuljahres.

Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick:

Strukturelle Änderungen: Neuerung bei den Wahlmöglichkeiten
 – Erster Leistungskurs im Kernfach Deutsch, Mathematik, Fremdsprache (wie bisher)
 – Zweiter Leistungskurs in Deutsch oder Mathematik oder Fremdsprache oder Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) oder Informatik oder Gesellschaftswissenschaft (Geschichte, Politik, Ethik) oder Musik oder Bildende Kunst oder Religionslehre oder Allgemeine Ethik oder Sport bzw. berufliches Profilfach
 – mehr Wahlmöglichkeiten: bisher waren nur die Kernfächer möglich

Anpassungen aufgrund von Änderungen der KMK-Vereinbarungen
- Keine vierstündigen Grundkurse mehr außer in den Kernfächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprache,
- ansonsten nur drei- oder zweistündige Grundkurse, d.h. 11 Fächer (statt bisher 10)

Qualitätssicherung
 – Wahl von fünf Prüfungsfächern (vier schriftliche und eine mündliche Prüfung), dabei höchstens ein zweistündiges Fach als Prüfungsfach (bis auf Seminarfach und Sport)
 – Neu: in den zweistündigen Fächern schriftliche und mündliche Prüfung möglich (bisher nur mündlich)
 – Nur zwei der drei Kernfächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache als verpflichtende Prüfungsfächer
 – Nach Wahl des Schülers /der Schülerin ein Fach seiner/ihrer Wahl (z.B. Naturwissenschaften) Prüfungsfach im Leistungskurs, was u.a. eine bessere Vorbereitung auf das Studium ermöglichen soll
 – Schriftliche und mündliche Prüfungen in den zweistündigen Fächern Bildende Kunst, Musik, Darstellendes Spiel, Wirtschaftslehre, Technik, Informatik, Katholische oder Evangelische Religion, Allgemeine Ethik, Philosophie, Geschichte

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