StartWirtschaftBeratungsstelle für Wanderarbeiter und mobile Beschäftigte gestartet

Beratungsstelle für Wanderarbeiter und mobile Beschäftigte gestartet

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Die saarländische Beratungsstelle für Wanderarbeiter und mobile Beschäftigte hat ihre Arbeit aufgenommen. Das teilte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger  am Mittwoch, 2. Mai 2018, vor der Landespressekonferenz mit. Hauptziel der Einrichtung sei es, die Situation der Wanderarbeitskräfte und mobil Beschäftigten zu verbessern.

„Wanderarbeiter haben einen überdurchschnittlich hohen Informationsbedarf in Bezug auf das deutsche Arbeits- und Sozialrecht. Wir wollen den mobil Beschäftigten den Zugang zu erforderlichen rechtlichen Informationen erleichtern und die Entwicklungs- und Teilhabechancen der Wanderarbeitskräfte am Arbeitsmarkt verbessern. Ich bin überzeugt davon: Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern!“, so die Ministerin.

Die Beratungsstelle richtet sich primär an Wanderarbeiter aus mittel- und osteuropäischen Staaten, die sich vorübergehend im Saarland aufhalten und einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Rehlinger: „Mittels Verträgen mit Subunternehmen, Entsendung oder Leiharbeit findet teilweise eine systematische Ausbeutung der Wanderarbeiter statt. Lohn- und Sozialdumping sind keine Seltenheit. Durch die Beratungsstelle sollen die Arbeiter so unterstützt werden, dass diese ihre arbeits- und sozialrechtlichen Handlungsspielräume besser erkennen und nutzen können.“

Im Hinblick auf den Standort der Beratungsstelle sei es  wichtig, Synergieeffekte zu nutzen. Die Arbeitskammer des Saarlandes eigne sich daher hervorragend als Träger, da diese über eigene fachliche Ressourcen, insbesondere bei Fragen des Arbeits- und Sozialrechtes, zur Lohn- und Einkommenssteuer sowie zu Bildung und Weiterbildung verfüge, so die Ministerin weiter.

Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer: „Wanderarbeiter sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen Beschäftigten im Saarland auch. Fairer Lohn, gute Arbeit und vernünftige Wohnverhältnisse müssen auch für sie selbstverständlich sein. Die Ereignisse der Vergangenheit haben aber gezeigt, dass dem nicht immer so ist. Auch im Saarland waren Wanderarbeiter der Willkür windiger Geschäftsmacher ausgeliefert. Damals standen ihnen kämpferische Gewerkschafter bei. Jetzt haben Wanderarbeiter einen neuen starken Partner an ihrer Seite: Die Arbeitskammer mit seiner neuen Beratungsstelle. Die Kolleginnen dort sprechen Bulgarisch und Rumänisch, kennen die Kultur ihrer Landsleute und können sie so ganz direkt über ihre Rechte in Deutschland informieren.“

Darüber hinaus werden auch allgemeine Lebenshilfen vermittelt, die das Leben und Arbeiten für die im Ausland Lebenden sicherer und würdiger gestalten. Das Informations- und Bildungsangebot richtet sich außerdem an Multiplikatoren wie Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften, Sozialverbände und Zollbeamte.

Egbert Ulrich, Projektleiter: „Das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Logistikbranche, Gebäudereinigung, das Baugewerbe und die Landwirtschaft sind Beispiele für Branchen, die heute kaum noch ohne Arbeitskräfte aus anderen Regionen auskommen. Die Generalunternehmerhaftung soll gewährleisten, dass bei der Vergabe an Subunternehmen kein Lohnbetrug betrieben wird. Doch das klappt nur, wenn die Bestimmung auch durchgesetzt wird. Dafür müssen Wanderarbeiter ihre Rechte allerdings kennen. Die neue Beratungsstelle für Wanderarbeiter wird sie dabei  unterstützen.“

Aktuell läuft der Aufbau einer professionellen Informationsübermittlung über diverse Kanäle (Soziale Netzwerke, Website oder Anzeigen). Informationsmaterialien in der Herkunftssprache (z.B. Bulgarisch, Rumänisch) werden ebenfalls erarbeitet und an den Arbeits- oder Wohnorten von mobil Beschäftigten verteilt.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Ich sehe uns hier im Saarland sehr gut aufgestellt, um für alle unterschiedlichen Gruppen von Arbeitnehmern eine breit gefächerte Information und Beratung anbieten zu können. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Umsetzung des Prinzips der ‚Guten Arbeit‘. Es liegt im Interesse des Landes, die zugewanderten Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und so die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes weiter zu stärken. Ich bin auch überzeugt davon, dass wir mit der neuen Beratungsstelle eine weitere gute Grundlage zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs schaffen.“

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