StartPolitikBundestag beschließt Einführung von Musterprozessen für Verbraucher

Bundestag beschließt Einführung von Musterprozessen für Verbraucher

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SPD Landtagsfraktion. Anlässlich des heutigen Bundestagsbeschlusses zur Einführung der Musterfeststellungsklage erklärt der justizpolitische Sprecher, Reiner Zimmer:

„Versprochen! Gehalten! Die SPD hält Wort und stärkt so die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Großkonzernen. Das ist sozialdemokratische Politik im Sinne der Menschen in diesem Land. Dieses „Eine(r) für alle“ Klagemodell klärt alle Rechtsfragen für alle Parteien des jeweiligen Verfahrens verbindlich und wird nun endlich am 1.November 2018 in Kraft treten. Wir sind sehr froh, dass Justizministerin Katarina Barley als eine ihrer ersten Amtshandlungen dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat. Denn für die SPD gilt: Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen. Die Union hatte die Verabschiedung jahrelang torpediert. Statt wie bisher teure und langwierige Einzelverfahren führen zu müssen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig zusammenschließen und müssen die Klage nicht einmal selbst führen“, freut sich Zimmer

 

Hintergrund

Durch die Musterfeststellungsklage (MFK) sollen Verbände im Namen von Verbrauchern vor Gericht ziehen können. Geschädigte können sich der Musterklage anschließen und vermeiden dadurch hohe und abschreckende Prozesskosten. Mit der MFK werden auch die Weichen für die Schadenersatzansprüche von Millionen Besitzern von Fahrzeugen mit manipulierten Dieselmotoren gestellt. Ziel der MFK ist es, entweder einen Vergleich mit der Vereinbarung eines bestimmten Schadenersatzes zu erzielen oder aber den Schaden und seinen Verursacher feststellen zu lassen.

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