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Landtag stimmt für Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes

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Der saarländische Landtag hat am heutigen Mittwoch (13. Juni) den von Gesundheitsministerin Monika Bachmann eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes verabschiedet.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Mit der Änderung des saarländischen Krankenhausgesetzes soll eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sichergestellt werden und insbesondere auch das Thema Pflege in den Fokus gerückt werden.“

Dabei wird das Gesetz folgende Schwerpunkte beinhalten:

–         Pflegerische, seelsorgerische und soziale Betreuung bekommt einen höheren Stellenwert,

–         die Qualität der Krankenhausversorgung wird in den Mittelpunkt gestellt,

–         Rückkehr zum altbewährten Krankenhausplanungsverfahren,

–         die Möglichkeit der Förderung von Krankenhäusern über Strukturfonds.

Durch eine Rechtsverordnung sollen personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser bestimmt werden: „Die personellen Anforderungen sollen dabei auf der Grundlage einer Expertenkommission und eines Gutachten festgelegt werden“, so Ministerin Bachmann.

Darüber hinaus betonte Bachmann: „Wir wollen eine landeseigenen Strukturfonds einrichten, mit dem vorrangig solche Investitionen gefördert werden, die qualitative Versorgungsziele anstreben.“

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