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Starkregen und Hochwasser in Lebach

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Soforthilfe möglich, Spendenkonten eingerichtet

Mehrere Starkregenereignisse haben auch in Lebach zu Überflutungen und Schäden geführt. Insbesondere der Stadtteil Aschbach war hiervon mehrfach betroffen. Die Stadt Lebach klärt derzeit im Einvernehmen mit der saarländischen Landesregierung und dem Landkreis Saarlouis, ob und in welcher Weise betroffene Lebacher Haushalte unterstützt werden können.

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung Soforthilfen für Geschädigte beschlossen, die durch die Wetterereignisse in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Eine solche existenzbedrohende Notlage liegt im Regelfall insbesondere dann vor, wenn eine Wohnung aufgrund des Schadensereignisses vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar geworden ist und eine Beseitigung des Schadens aus eigenen Mitteln des Geschädigten wegen dessen finanzieller Situation nicht möglich ist.

Geschädigte, bei denen eine solche existenzbedrohende Notlage eingetreten ist, können eine solche Soforthilfe beantragen. Dies muss erfolgen durch ein entsprechendes Antragsformular des saarländischen Finanzministeriums. Das Formular und weiter Informationen sind im Internet erhältlich unter www.saarland.de/237008.htm. Der ausgefüllte Antrag kann bis zum 20. Juli 2018 gerichtet werden entweder an die Stadt Lebach, Am Markt 1, 66822 Lebach oder bis zum 30. Juli 2018 direkt an den Landkreis Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis.

Für Rückfragen zu den Soforthilfen der Landesregierung stehen beim Landkreis Saarlouis entweder Herr Rech (06831/444-227) oder Herr Breunig (06831/444-411) zur Verfügung.

Die Stadt Lebach hat zwischenzeitlich zwei Spendenkonten für die Geschädigten eingerichtet. Über die Verwendung der eingegangenen Spenden entscheidet der Lebacher Stadtrat.

Nachfolgend die Bankverbindungen:

Kreissparkasse Saarlouis
Spendenkonto „Opfer Starkregen“
IBAN: DE85593501100370060675
BIC: KRSADE55XXX

levoBank
Spendenkonto „Unwetteropfer“
IBAN: DE74593930000050905063
BIC: GENODE51

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