StartFeatureAuch ehrenamtliche Organisationen erhalten Unwetter-Soforthilfe aus Härtefallfonds der Staatskanzlei

Auch ehrenamtliche Organisationen erhalten Unwetter-Soforthilfe aus Härtefallfonds der Staatskanzlei

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– Frist endet am 31. Juli

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass auch ehrenamtliche Organisationen, deren Gebäuden und Einrichtungen durch die Unwetter im Mai und Juni Schaden erlitten haben, noch bis Dienstag, 31. Juli, finanzielle Hilfe beantragen können. Die Staatskanzlei hat dazu einen eigenen Härtefallfonds in Höhe von 40.000 Euro eingerichtet.

 

Ehrenamtliche Organisationen aus Saarbrücken, deren Aktivitäten durch die heftigen Niederschläge in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni sowie am 9. und 11. Juni, beeinträchtigt sind, müssen die Anträge auf finanzielle Hilfe über die Landeshauptstadt Saarbrücken bei der Staatskanzlei stellen.

 

Die entsprechenden Informationen sind abrufbar auf der Internetseite des Saarlandes unter www.saarland.de/237008.htm. Das für die Landeshauptstadt angepasste Antragsformular mit dem Hinweis zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung finden ehrenamtliche Organisationen unterwww.saarbruecken.de/haertefallfonds. Die Anträge sind direkt an die Landeshauptstadt zu richten. Diese leitet sie dann unverzüglich an die Staatskanzlei weiter. Um eine fristgerechte Weiterleitung an die Staatskanzlei bis Dienstag, 31. Juli, zu gewährleisten, bittet die Landeshauptstadt darum, dass die Anträge bis spätestens Freitag, 27. Juli, im Posteingang der Zentralen Dienste und Ratsangelegenheiten der Landeshauptstadt vorliegen.

 

Für Rückfragen zur Inanspruchnahme des Härtefallfonds stehen Mitarbeiter der Staatskanzlei (Telefon: +49 681 501-1146, E-Mail:haertefallfonds@staatskanzlei.saarland.de) zur Verfügung.

 

Sollte ein Schaden, beispielsweise an den Gebäuden der ehrenamtlichen Organisationen, so groß sein, dass nicht nur eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern der Fortbestand der Organisation bedroht ist, empfiehlt die Staatskanzlei zusätzlich einen Antrag auf Finanzhilfe beim Regionalverband zu stellen. Das Antragsformular ist unter www.saarland.de/237008.htm oder per E-Mail an hochwasserhilfe@rvsbr.de erhältlich.

 

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