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Land verlängert Antragsfrist für Unwetter-Soforthilfe

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Land verlängert Antragsfrist für Unwetter-Soforthilfe bis zum 30. September – Landeshauptstadt hält weiter Formulare bereit

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass ehrenamtliche Organisationen und Vereine, aber auch Bürgerinnen und Bürger, deren Gebäude und Einrichtungen durch die Unwetter im Mai und Juni dieses Jahres Schaden erlitten haben, noch bis Sonntag, 30. September 2018, finanzielle Hilfe beantragen können.

Ursprünglich sollte die Antragsfrist bereits am 31. Juli enden. Da die Schadensgebiete aber nachträglich durch Ministerratsbeschlüsse vom 18. Juli und 28. August erweitert wurden, hat sich auch die Antragsfrist für alle Schadensmeldungen auf den 30. September verschoben.

Soforthilfe für ehrenamtliche Organisationen und Vereine

Ehrenamtliche Organisationen und Vereine aus Saarbrücken, deren Aktivitäten durch die heftigen Niederschläge in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni sowie am 9. und 11. Juni beeinträchtigt sind, müssen die Anträge auf finanzielle Hilfe über die Landeshauptstadt bei der Staatskanzlei stellen. Die Staatskanzlei hatte dazu einen eigenen Härtefallfonds in Höhe von 40.000 Euro eingerichtet. Für Rückfragen zur Inanspruchnahme des Härtefallfonds stehen Mitarbeiter der Staatskanzlei (Telefon: +49 681 501-1146, E-Mail: haertefallfonds@staatskanzlei.saarland.de) zur Verfügung.

Die entsprechenden Informationen sind abrufbar auf der Internetseite des Saarlandes unter www.saarland.de/237008.htm. Hier ist auch eine Übersicht über die Schadensgebiete zu finden. Das für die Landeshauptstadt angepasste Antragsformular mit dem Hinweis zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung finden ehrenamtliche Organisationen unter www.saarbruecken.de/haertefallfonds. Die Anträge sind direkt an die Landeshauptstadt zu richten. Diese leitet sie dann unverzüglich an die Staatskanzlei weiter. Um eine fristgerechte Weiterleitung an die Staatskanzlei bis Sonntag, 30. September, zu gewährleisten, bittet die Landeshauptstadt darum, dass die Anträge bis spätestens Mittwoch, 26. September, im Posteingang der Zentralen Dienste und Ratsangelegenheiten der Landeshauptstadt vorliegen.

Sollte ein Schaden, beispielsweise an den Gebäuden der ehrenamtlichen Organisationen, so groß sein, dass nicht nur eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern der Fortbestand der Organisation bedroht ist, empfiehlt die Staatskanzlei zusätzlich einen Antrag auf Finanzhilfe beim Regionalverband zu stellen. Das Antragsformular ist unter www.saarland.de/237008.htm oder per E-Mail an hochwasserhilfe@rvsbr.de erhältlich.

Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger

Auch Saarbrücker Bürgerinnen und Bürger, die durch das Unwetter einen Schaden erlitten haben, können deshalb finanzielle Hilfe beim Regionalverband Saarbrücken beantragen. Die entsprechenden Informationen und Antragsformulare sind abrufbar auf der Internetseite des Saarlandes unter www.saarland.de/237008.htm oder beim Regionalverband unter der

E-Mail hochwasserhilfe@rvsbr.de erhältlich.

Die Formulare können aber auch persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten in allen Bürgerämtern der Landeshauptstadt kostenlos abgeholt werden. Auch können die ausgefüllten Unterlagen dort abgegeben werden. Die Bürgerämter leiten die ausgefüllten Anträge umgehend an den Regionalverband weiter.

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