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Landeshauptstadt Saarbrücken und Ministerium für Inneres, Bauen und Sport einigen sich über Haushaltsgenehmigung

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Das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde hat mit einem Schreiben vom Mittwoch, 10. Oktober, den Haushalt 2018 der Landeshauptstadt Saarbrücken genehmigt. Dies entspricht einer Einigung zwischen der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als oberster Kommunalaufsichtsbehörde von vergangener Woche.

Bürgermeister Ralf Latz: „Der Stadtrat hatte den Haushalt im Dezember 2017 beschlossen. Nun wurde er endlich genehmigt. Das ist ein Grund zur Freude. Die Kommunalaufsicht genehmigt rund 16 Millionen Euro Investitionskredite für den Kernhaushalt und die städtischen Eigenbetrieben. Nun können wir wichtige zukunftsweisende Investitionen im Ausbau von Kitas und Grundschulen oder auch Maßnahmen im Straßenbau und in der Sanierung von Brücken umsetzen.“

Nachdem die Kommunalaufsichtsbehörde zunächst eine rigorose Streichung der Investitionskredite auf vier Millionen Euro angedacht hatte, sei nun eine Einigung getroffen worden, mit der beide Seiten zufrieden seien. „Uns war vor allem wichtig, dass neben den wesentlichen Investitionen auch die Vereine und Verbände mit Zuschüssen bedient werden können. Um den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft eine lebens- und liebenswerte Stadt bieten zu können, muss sich Saarbrücken weiterentwickeln und als Oberzentrum unseres Landes gestärkt werden. Dies kann jedoch nur mit fortwährenden Investitionen gelingen“, sagte Ralf Latz.

Der Bürgermeister weiter: „Konkret sparen wir 1,5 Millionen Euro im Bereich der Zuschüsse an städtische Eigenbetriebe und Gesellschaften ein. Dies ist möglich, da diese Mittel in diesem Jahr nicht mehr verausgabt werden können. Im nächsten Jahr werden diese erneut eingeplant.“

Darüber hinaus werden buchhalterische Bereinigungen mit einem Volumen von 5,5 Millionen Euro vorgezogen, die die Stadtkämmerei ursprünglich für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehen hatte. Die gekürzte Summe setzt sich zusammen aus aufgenommenen Krediten der Vorjahre, die nicht oder nicht vollumfänglich benötigt worden sind. Die im Dezember 2017 im beschlossenen Haushalt ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen können dennoch realisiert werden. Die gekürzte Summe wird über Liquiditätskredite abgedeckt.

Der Stadtrat muss nun einen Beitrittsbeschluss zur Genehmigung fassen. Dies kann in der nächsten Stadtratssitzung am Dienstag, 30. Oktober, erfolgen. Anschließend kann die Haushaltssatzung in Kraft treten.

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