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Saarbrücken: Stadtrat beschließt Vergleich mit Kita-Caterer

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Stadtrat beschließt Vergleich mit Kita-Caterer – Fünf Kitas sollen künftig von anderem Anbieter beliefert werden – Brück: „Verantwortungsvolle Lösung“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag, 30. Oktober, den Vorschlag der Landeshauptstadt mehrheitlich beschlossen, einen Vergleich mit dem Kita-Caterer zu schließen

Damit ist der Stadtrat der verantwortungsvollen und juristisch vertretbaren Lösung gefolgt, die die Landeshauptstadt im Streit um das Kita-Essen vorgeschlagen hat. Der Caterer, der bisher noch 16 der insgesamt 21 städtischen Einrichtungen beliefert, soll demnach künftig fünf Kitas nicht mehr versorgen: die Kita Winterberg, Kita Bruchwiese, Kita Scheidt, Kita Alt-Saarbrücken und die Kita Wickersberg. Auf Antrag der Grünen-Fraktion hat der Stadtrat zudem mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung mit dem Caterer nachverhandelt  mit dem Ziel, dass auch die beiden Kitas Brebach und Rußhütte künftig nicht mehr beliefert werden.

„Nachdem wir dem Caterer aufgrund zuvor gemeldeter Mängel am Freitag, 7. September, eine Abmahnung zugestellt hatten, ist es in der Folge zu weiteren berechtigten Beschwerden aus den Einrichtungen gekommen. Mit dem nun beschlossenen Vergleich wollen wir daraus nun die Konsequenzen ziehen. Der Caterer trägt die Lösung mit, da aus seiner Sicht mit dem Vergleichsangebot fast sämtlichen Vorfällen der letzten Monaten Rechnung getragen würde“, erklärt Thomas Brück. Mit der Bereitschaft, auf den Vergleich einzugehen, trage man auch dem erkennbaren Bemühen des Caterers Rechnung, die Mängel künftig vollumfänglich abzustellen. So habe der Caterer nach eigenen Aussagen im Rahmen interner Untersuchungen inzwischen den wahrscheinlichen Verursacher der Mängel ausfindig gemacht. Der Mitarbeiter sei dort nicht mehr tätig.

Brück: „Wir sind zuversichtlich, mit diesem Vergleich ein qualitätsvolles Mittagessen in unseren Einrichtungen gewährleisten zu können. Mit dem Vergleich werden wir aber auch unserer Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern gerecht. Er ermöglicht dem Caterer ein wirtschaftliches Fortbestehen. Wir erwarten im Gegenzug, dass künftig keine weiteren nennenswerten Mängel auftreten. Ansonsten behalten wir uns weitere Schritte vor.“

Der Vergleich hat zur Folge, dass der Vertrag mit dem Caterer angepasst werden muss. Bis zur Neuvergabe der Lieferaufträge für die betroffenen Kitas können die Einrichtungen über Ersatz-Caterer versorgt werden.

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