StartPanoramaBestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Antisemitismus

Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Antisemitismus

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Die Verfassungsorgane des Saarlandes – die Landesregierung, der Landtag des Saarlandes und der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes – werden auf Initiative des saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans einen oder eine Beauftragte(n) des Saarlandes gegen Antisemitismus etablieren.

 

Darüber beriet das saarländische Kabinett in seiner heutigen Sitzung. Ziel des Gesetzes soll sein, mit dieser zentralen, unabhängigen und beratenden Stelle antisemitische Handlungen zu bekämpfen und einzudämmen. Ihre besondere Bedeutung soll durch die Wahl der oder des Beauftragten durch den Landtag deutlich werden. Das öffentliche Ehrenamt wird durch den saarländischen Landtag für die Dauer jeweils einer Legislaturperiode besetzt werden. Ernannt wird der oder die Beauftragte durch den amtierenden Landtagspräsidenten bzw. die amtierende Präsidentin.

Obgleich es bereits in mehreren anderen Bundesländern das Amt des Antisemitismusbeauftragten gibt, ist die saarländische Regelung einzigartig. In keinem anderen Bundesland sind die Bestellung und die Arbeit des Antisemitismusbeauftragten gesetzlich geregelt, und nirgends sonst ist der Landtag in dieser Weise beteiligt, nirgends sonst trägt auch die Verfassungsgerichtsbarkeit diese Einrichtung ausdrücklich mit.

Antisemitismus und durch diesen motivierte Straftaten sind ein gravierendes Problem. Auch wenn die Aufklärung und Bekämpfung einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft einnimmt, sprechen die Kriminalstatistiken eine deutliche Sprache: Im vergangenen Jahr gab es allein in Deutschland 1.504 antisemitische Straftaten. Dies ist ein Anstieg über zehn Prozent seit 2015. Darüber hinaus ist die Dunkelziffer der nicht angezeigten Straftaten noch weitaus höher.

Darum sieht Tobias Hans die Schaffung eines solchen Amtes als zwingend notwendig an: „Antisemitismus betrifft uns alle, denn er richtet sich nicht alleine nur gegen jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, sondern gegen unsere gesamte freiheitlich demokratische Gesellschaft. Mit der Einrichtung dieser Stelle setzen wir im Saarland ein klares Zeichen gegen Hass und Diskriminierung“, begründet der Regierungschef die Initiative.

Aufgabe des oder der Antisemitismusbeauftragten soll neben der Bekämpfung antisemitischer Kriminalität und der damit zusammenhängenden ressortübergreifenden Koordination von Maßnahmen auch sein, als Ansprechpartner für die Belange jüdischer Gruppen und gesellschaftlicher Organisationen zu fungieren – auch im Blick auf die Großregion SaarLorLux. Der oder die Beauftragte soll eng mit den unterschiedlichen Behörden und öffentlichen Stellen zusammenarbeiten, weswegen auch die Mitwirkung in Bund-Länder-Gremien erwünscht ist. Neben der Bekämpfung soll aber vor allem auch die Sensibilisierung und Aufklärung der Gesellschaft für aktuelle, aber auch historische Formen des Antisemitismus als Präventivmaßnahme eine zentrale Rolle in der Arbeit spielen.

Landtagspräsident Stephan Toscani: „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder Angst haben. Wir müssen uns denen entgegenstellen, die die Menschenwürde verachten. Der neue Antisemitismusbeauftragte wird vom Landtag gewählt. Das unterstreicht den Stellenwert des Amtes. Ich freue mich, dass der Antisemitismusbeauftragte auch organisatorisch beim Landtag angesiedelt wird. Das unterstreicht den Stellenwert des Amtes. Ich begrüße es sehr, dass mit Prof. Dr. Roland Rixecker eine herausragende Persönlichkeit ihre Bereitschaft erklärt hat, dieses wichtige Amt zu übernehmen.“

Übernehmen soll das Amt Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Universität des Saarlandes. Er war über viele Jahre Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts und bringt somit beste Voraussetzungen für diesen Auftrag mit sich.

„Identitätsprägendes Merkmal der Verfassung Deutschlands ist der Einsatz gegen das Wiedererwachen der Ideologie der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft mit ihrer menschenverachtenden Entrechtung, Entwürdigung und Vernichtung jüdischen Lebens,“ so Roland Rixecker.

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