StartPolitikAb Januar 2019 neue Förderrichtlinien für Seniorenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen im Regionalverband

Ab Januar 2019 neue Förderrichtlinien für Seniorenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen im Regionalverband

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CDU und SPD fordern gemeinsam eines verbessertes Förderkonzept für Senioren – Ziel: Selbständigkeit im Alter unterstützen, damit die Menschen solange wie möglich in ihrem Zuhause wohnen bleiben können.

 

Die Regionalversammlung wird mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und SPD neue und verbesserte Förderrichtlinien für Seniorenbegegnungsstätten und ähnliche Einrichtungen verabschieden. Kernpunkte einer gemeinsamen Änderungsinitiative von SPD und CDU an der bisherigen Richtlinie sind der Ansatz, in Seniorenbegegnungsstätten die Möglichkeiten des Miteinanders von Alt und Jung zu verbessern sowie die Fördermöglichkeiten bei der Einrichtung auf 50% bis max. 50.000 € der nachgewiesenen Kosten zu erhöhen.

Dr. Volker Christmann, stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sowie die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Denise Klein, betonen: „Mit dem wachsenden Anteil älterer und aktiver Menschen in unseren Kommunen benötigen wir Begegnungsstätten die Veranstaltungen anbieten, die der Vereinsamung vorbeugen, die die Mobilität älterer Menschen fördern und die auch eine aktive Teilnahme der Senioren am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Hierzu gehören einerseits generationenübergreifende Begegnungsmöglichkeiten und andererseits seniorenspezifische Informations-, Veranstaltungs- sowie Beratungsangebote.“

Allerdings, so die Politiker, seien die bisherigen Regelungen nicht mehr zeitgemäß: „Wir haben in intensiven Gesprächen auch mit den Trägern überlegt, wie die Seniorenhilfe vor Ort den aktuellen und zukünftigen Gegebenheiten angepasst und ausgebaut werden kann.“ Mit den verbesserten Förderrichtlinien werden künftig höhere Anreize geschaffen, um Seniorenbegegnungsstätten einzurichten.

 

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