StartPanoramaOmbudsstellen haben 2018 bei 664 Anfragen geholfen

Ombudsstellen haben 2018 bei 664 Anfragen geholfen

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Ombudsfrauen des Jobcenters und Sozialamtes vermitteln bei Problemen

664 Anfragen haben die Ombudsstellen des Sozialamtes und des Jobcenters im vergangenem Jahr bearbeitet. Dabei wurde die Stelle des Sozialamtes im Jahr 2018 insgesamt 368 Mal in Anspruch genommen. Die Ombudsfrau des Jobcenters hatte im gleichen Zeitraum 296 Fälle. Bei beiden Einrichtungen ist die Tendenz steigend. Im Großteil der Fälle wenden sich die Kunden dabei telefonisch an die Ombudsstellen. Durch die kompetente Beratung und Hilfe können die meisten Fragen und Probleme schon direkt am Hörer geklärt werden. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, erhalten die Kunden in der Regel innerhalb von 48 Stunden auch einen persönlichen Beratungstermin. So suchten im letzten Jahr 50 Kunden den persönlichen Kontakt zur Ombudsfrau des Jobcenters, im Sozialamt waren es hingegen 108. Aber auch schriftlich und per E-Mail kann man sich an die beiden Stellen wenden. Dies taten beim Jobcenter 23 und beim Sozialamt 98 Kunden.

Nach Ansicht von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo haben sich die beiden Einrichtungen über die Jahre bewährt: „Die Ombudsfrauen sorgen dafür, dass unser Verwaltungshandeln transparenter ist und dass Missverständnisse und Unklarheiten viel schneller als bisher ausgeräumt werden können. Die Stellen werden von den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von unseren eigenen Sachbearbeitern sowie von sozialen Einrichtungen in unserer Region sehr gut angenommen.“

Die Anliegen der Kunden sind bei beiden Einrichtungen vielfältig. In den meisten Fällen beziehen sie sich aber auf leistungsrelevante Themen. Im Sozialamt sind dies zum Beispiel Fragen von der Grundsicherung über das Wohngeld bis hin zur Hilfe zur Pflege oder Bestattungsangelegenheiten. Manchmal geht es aber auch nur um fehlende Unterlagen. Als neutrale Stelle wirken die Ombudsfrauen bei Beschwerden deeskalierend, da sie fachliche Entscheidungen noch einmal auf Grundlage der Rechts-und Sachlage prüfen und genauer erläutern können. Dies verringert auch die Anzahl an Widersprüchen. Es geht aber nicht immer nur um Missverständnisse oder um Versäumnisse der Kunden. Auch Jobcenter und Sozialamt können mal einen Fehler machen, und in diesem Fall helfen die Ombudsfrauen dabei, dass so schnell wie möglich Abhilfe im Sinne des leistungsberechtigten Bürgers geleistet wird. 

Die im September 2008 eingerichtete Ombudsstelle im Jobcenter war eine der ersten in Deutschland. Im Laufe der Jahre haben zahlreiche Jobcenter aus dem ganzen Bundesgebiet Informationen über deren Organisation und Arbeitsweise eingeholt. Die positiven Erfahrungen und Berichte aus dem Jobcenter führten 2017 auch zur Einrichtung der Ombudsstelle im Sozialamt des Regionalverbandes Saarbrücken. 

Ombudsstelle Sozialamt: 0681 506-5006 (vormittags) oder ombudsstelle-soziales@rvsbr.de

Ombudsstelle Jobcenter: 0681 97038-3544 oder Jobcenter-Saarbruecken.Ombudsstelle@jobcenter-ge.de

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