StartFeatureKlarstellung der Polizei: Wohnungsräumung am Rodenhof ohne SEK-Einsatz

Klarstellung der Polizei: Wohnungsräumung am Rodenhof ohne SEK-Einsatz

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Am Vormittag des heutigen 25.03.2019 sollte in der St. Albert Straße in 66113 Saarbrücken die Wohnung eines 35-jährigen Mannes zwangsgeräumt werden. Die ordentliche Zwangsräumung wurde durch die zuständige Gerichtsvollzieherin geleitet. Aufgrund einer vermuteten Aggressivität des Wohnungsbewohners unterstützen Polizeikräfte des Landespolizeipräsidiums Saarland (LPP) im Rahmen der Vollzugshilfe die Maßnahmen der Gerichtsvollzieherin.

Im Zuge der Räumungsmaßnahmen kündigte der Wohnungsbewohner Widerstand an und drohte sich zu bewaffnen. Gegen 10:00 Uhr konnte er allerdings durch die eingesetzten Polizeikräfte zur Aufgabe bewogen und widerstandslos in Gewahrsam werden. Die Zwangsräumung wurde daraufhin umgesetzt.

Am Einsatz vor Ort waren Beamtinnen und Beamte der Operativen Einheit Saarland (OpE), angegliedert bei der Polizeiinspektion Burbach, und KEINE Beamtinnen oder Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) des LPP beteiligt. Aufgrund der Lageentwicklung waren der Einsatz des SEK oder der Verhandlungsgruppe nicht notwendig.

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