StartPolitikKommunalwahl: Betreuten Menschen auch im Saarland eine Stimme geben

Kommunalwahl: Betreuten Menschen auch im Saarland eine Stimme geben

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Landtagsfraktionen verschleppen Wahlrechtsänderung – Vorbild von Rheinland-Pfalz folgen

Die Saar-Grünen fordern die Landtagsfraktionen auf, betreuten Menschen bei den Kommunalwahlen am 26. Mai eine Stimme zu geben und damit einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unverzüglich umzusetzen. Während der Landtag von Rheinland-Pfalz dies am vergangenen Freitag bereits einstimmig beschlossen habe, gebe es der Internetseite des Saar-Landtags zufolge bislang weder ein Gesetzentwurf der GroKo, noch der Opposition. Wer wider besseres Wissen Menschen ihr Recht auf politische Teilhabe verwehre, so Grünen-Landeschef Tressel, schade dem demokratischen Rechtsstaat im Saarland.

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts war eindeutig: Pauschale Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen mit Behinderung verstoßen gegen das Grundgesetz, da sie gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstoßen und Menschen mit einer Behinderung benachteiligen. Auch im saarländischen Landtags- und Kommunalwahlgesetz werden ohne hinreichenden sachlichen Grund in gleichheitswidriger Weise derzeit Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Notwendig sei ein zügiges Handeln, um auch betreuten Menschen mit Behinderung bei den anstehenden Kommunalwahlen eine Stimme zu geben. Tressel: „Während Rheinland-Pfalz parteiübergreifend und entschlossen handelt, herrscht bei allen Landtagsfraktionen im Saarland völlige Lethargie, obwohl die Wahl immer näher rückt. Es ist ein Trauerspiel für den demokratischen Rechtsstaat im Saarland, dass wider besseres Wissen bei den anstehenden Kommunalwahlen offenbar Menschen das Recht auf politische Teilhabe verwehrt werden soll.“


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