StartKulturEU verabschiedet europaweite Einfuhrregeln für Kulturgut

EU verabschiedet europaweite Einfuhrregeln für Kulturgut

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Kulturstaatsministerin Grütters: „Gegen illegalen Handel gemeinsam vorgehen“

Der Rat der Europäischen Union hat am heutigen Dienstag den neuen, gemeinsamen Regeln für die Einfuhr von 
Kulturgut in die Europäische Union abschließend zugestimmt. Das Europäische Parlament hatte die entsprechende 
Verordnung bereits Mitte März 2019 beschlossen.

Die neuen Regelungen vereinheitlichen und stärken den Schutz von Kulturgütern aus Drittstaaten vor illegalem 
Handel. Sie treten sukzessive ab Herbst 2020 in Kraft und sind für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Die 
Bestimmungen sollen gleichzeitig dazu beitragen, der organisierten Kriminalität die Erschließung von 
Finanzquellen in diesem Wirtschaftsbereich zu erschweren.

„In einem Rechtsraum wie der EU ist es wichtig, gegen illegalen Handel mit Kulturgut gemeinsam vorzugehen. 
Jetzt schaffen wir für die Einfuhr von Kulturgut in die EU gleiche Bedingungen in einem gemeinsamen Markt – 
so wie es seit 25 Jahren bereits für die Ausfuhr von Kulturgut gilt“, sagte Kulturstaatsministerin Monika 
Grütters. „Die neue Verordnung spiegelt vieles wider, was im deutschen Kulturgutschutzgesetz bereits geregelt 
ist – in Teilen geht die EU sogar über die deutschen Regeln hinaus. Dies zeigt aber, dass Deutschland mit 
seinem Gesetz frühzeitig den richtigen Weg eingeschlagen hat“, so Grütters weiter.

Die neue Einfuhrverordnung gilt ausschließlich für Kulturgut, das seinen Ursprung außerhalb der EU hat, also 
nicht für die
(Wieder-)Einfuhr europäischer Kulturgüter. Kulturgüter, die illegal aus Herkunftsstaaten außerhalb der EU 
ausgeführt wurden, dürfen nicht in die EU gebracht werden.


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