StartPolitikRalf Georgi: Gleiches Recht für Alle –

Ralf Georgi: Gleiches Recht für Alle –

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Kommunal-Wahlrecht für Menschen unter Betreuung auch ohne eigenen Antrag

DIE LINKE im Saarländischen Landtag begrüßt die Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichts im Eilantrag, den verfassungswidrigen Ausschluss von Menschen unter Betreuung in allen Angelegenheiten, und unzurechnungsfähiger Straftäter in psychiatrischen Krankenhäusern vom Wahlrecht schon zur Europawahl Ende Mai aufzuheben. Als logische Konsequenz daraus müsse auch das saarländische Kommunalwahl-Recht umgehend geändert werden. Allerdings sollten dabei die Wahlrechts-Ausschlüsse komplett gestrichen werden, statt Betroffenen nur auf Antrag ein Wahlrecht zuzugestehen. Der behindertenpolitische Sprecher Ralf Georgi erklärt: „Wenn es verfassungswidrig ist, Menschen unter Betreuung von Wahlen auszuschließen, dann muss dieser verfassungswidrige Ausschluss schnell beseitigt werden. Dann gibt es aber auch keinen Grund, diese Menschen insgesamt schlechter zu stellen als den Rest der Wahlbevölkerung. Es sollten keine Hürden aufgebaut werden, deshalb sollte das Kommunal-Wahlrecht nicht nur auf Antrag gelten, sondern gleich sofort für alle. Bei den Kommunal- und Landtagswahlen hat es der Landtag in der Hand, dies umzusetzen. Gleichberechtigte Teilhabe sollte nicht nur ein Thema für schöne Sonntagsreden sein, sondern auch beim Wahlrecht umgesetzt werden.“

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