StartPolitikSondersitzung des Landtages: Koalitionsfraktionen wollen Kommunalwahlgesetz anpassen

Sondersitzung des Landtages: Koalitionsfraktionen wollen Kommunalwahlgesetz anpassen

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Die Koalitionsfraktionen haben sich im Innenausschuss am Dienstag darauf verständigt, in einer Sondersitzung in erster und zweiter Lesung Paragraph 14 des Kommunalwahlgesetzes anzupassen. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Wahlrechtsausschlüssen für die Europawahl.

Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Alex Funk (CDU) und Stefan Pauluhn (SPD) erklärten nach der Sitzung des Innenausschusses am Dienstag: „Wir bekennen uns ausdrücklich zu einer größtmöglichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – nicht nur am gesellschaftlichen und sozialen Leben, sondern auch am politischen Willensbildungsprozess. Wir werden die Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen. Dazu wird es eine parlamentarische Änderung schon für die anstehende Kommunalwahl geben.“

Da im Saarland die Europa- und die Kommunalwahlen am gleichen Tag stattfinden, wollen die Koalitionsfraktionen für diese Wahlen sichere Rechtsgrundlagen schaffen.

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