StartFeatureDer Oldforest Funfair findet in Reden statt

Der Oldforest Funfair findet in Reden statt

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Schlechte Nachrichten kommen von den Veranstaltern des „Oldforest Funfair“, welche Konzerteveranstaltungen mit BeeGees und Queen-Revivalbands während der Altenwalder Kirmes Ende Juni auf dem Parkplatz des neu errichteten Nettomarktes ausrichten wollten. Die Stadt Sulzbach und der Regionalverband hätten „einen Auflagenkatalog erstellt, der für uns in der noch kurzen verbleibenden Zeit nicht zu erfüllen ist.“

Deshalb habe man sich dazu entschlossen, die Veranstaltung nach Reden auf den Platz vor Gondwana zu verlegen. Die Altenwalder Kirmes ist damit – zumindest für dieses Jahr wieder – ins Wasser gefallen.

Wir haben den Regionalverband und die Stadt Sulzbach aufgefordert, zu den Äußerungen der Veranstalter Stellung zu beziehen. Die Stadt Sulzbach verwies auf den Regionalverband: „Wir bedauern, dass die Veranstaltung nach Reden verlegt wird. Sicherlich hätte ein Konzert die Altenwalder Kirmes belebt. Allerdings ist für dieses Konzert unter freiem Himmel nach der Straßenverkehrsordnung der Regionalverband die zuständige Genehmigungsbehörde.“

Vom Regionalverband kam folgende Nachricht: „Der Veranstalter hat erstmals am 13. Mai 2019 einen Antrag beim Ordnungsamt des Regionalverbands Saarbrücken gestellt, nachdem die Veranstaltung zunächst mit der Stadt Sulzbach besprochen wurde. In diesem Antrag wurde die zu erwartende Teilnehmerzahl mit 300 Personen angegeben. Nach Rücksprache mit der Polizei und dem Landesbetrieb für Straßenbau wurden Zweifel an der Tauglichkeit des gewählten Veranstaltungsortes in Sulzbach-Altenwald geäußert, da auf diesem Platz gleichzeitig auch die Stadtkirmes stattfindet.

Daraufhin wurden dem Veranstalter die Bedenken schriftlich mitgeteilt und um Stellungnahme zu den Verkehrs- und Sicherheitsfragen gebeten. Die hier zu beantwortenden Fragen sind für alle Veranstaltungen die erstmalig stattfinden gleich und müssen beantwortet werden, um die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben der StVO zu erfüllen. Dem Veranstalter wurde bis zum 7. Juni 2019 Zeit gegeben Stellung zu nehmen. Dies ist bislang nicht geschehen.“

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