StartPolitikArbeitskammer: Altenpflege braucht dringend allgemein verbindlichen Tarifvertrag

Arbeitskammer: Altenpflege braucht dringend allgemein verbindlichen Tarifvertrag

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„Wir begrüßen die „Konzertierte Aktion Pflege“ der Bundesregierung. Um den Beruf der Altenpflege aber tatsächlich aufzuwerten und damit langfristig dem Fachkräftemangel besonders in diesem Berufsfeld entgegenzuwirken, ist ein bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag Altenpflege zwingend“, betont Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. Nach Qualifikationen differenzierte Mindestlöhne werden dagegen nicht reichen, strukturelle Verbesserungen einzuführen und damit die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das zeigen die Erfahrungen mit dem 2009 eingeführten Pflegemindestlohn.

Nach anfänglich 8,50 € im Westen und 7,50 € im Osten beträgt der Mindestlohn in der Pflegebranche zwischenzeitlich 10,55 € im Osten und 11.05 € im Westen. Damit liegt er zwar über dem allgemein gültigen Mindestlohn führt aber, nach Berechnungen der Bundesregierung auch nach 45 Berufsjahren (mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden) nicht dazu, dass eine Rentenempfängerin über der derzeitigen Grundsicherung liegen würde. Dazu kommt, dass Tarifverträge neben der Entlohnung auch maßgeblich Arbeitsbedingungen mitgestalten. So werden in den meisten Tarifverträgen in der Pflegebranche neben einem besseren Urlaubsanspruch oft Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zulagen definiert. Auch für die Altenpflege müssen dringend mittels eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags entsprechende Regelungen getroffen werden. Nur so kann es gelingen, den Beruf attraktiv zu machen und so langfristig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

„Besonders im Saarland brauchen wir dringend eine Aufwertung der Pflegeberufe. Vor allem in der Altenpflege ist der Fachkräftemangel stark zu spüren“, sagt Zeiger. Das Saarland hat im Ländervergleich die geringste Versorgungsdichte mit ambulanten Pflegediensten. Im Bundesschnitt betreuen 20 Vollzeitkräfte 62 Pflegebedürftige am Tag. Im Saarland ist das Verhältnis 20 zu 80. Das heißt: Im Saarland hat eine Pflegekraft im ambulanten Dienst deutschlandweit die meisten Pflegebedürftigen zu betreuen. Zwar arbeiten im Vergleich zu 1997 im Saarland 69 % mehr Menschen in der Altenpflege, im Bund ist der Anstieg der Zahl der Beschäftigten aber mit 112 % im gleichen Zeitraum weitaus größer. Aus Sicht der Arbeitskammer muss, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, der Personalschlüssel  verbessert werden. Nur so werden die Arbeitsbelastungen der Beschäftigten verringert und das Berufsfeld insgesamt attraktiver.

Ein weiterer Grund für den Fachkräftemangel ist, dass die Altenpflege bei den Löhnen im Saarland im Vergleich zu den übrigen Berufen besonders weit zurückliegt. Fachkräfte in der Altenpflege verdienten 2017 im Mittel (Median) im Saarland lediglich 2827 Euro brutto bei einer Vollzeitstelle. Das sind 500 Euro unter dem saarländischen Durchschnitt. Hilfskräfte in der Altenpflege verdienen sogar 681 Euro weniger als Altenpflege-Fachkräfte. „Dabei muss bedacht werden, dass die Altenpflege (wie alle Pflegeberufe) frauendominiert ist. Das heißt, die Teilzeitquote ist überdurchschnittlich hoch und damit der Verdienst der einzelnen Fachkraft geringer“, sagt Zeiger. Ein wichtiger Grund für das Einkommensgefälle der beiden Berufsgruppen: Während in der Krankenpflege eine relativ hohe Tarifbindung besteht, ist diese in der Altenpflege geringer.

Das bleibt nicht ohne Folgen. „Es ist zu befürchten, dass sich bei dem derzeitigen Einkommensgefälle und den Arbeitsbedingungen die Auszubildenden eher für die Kranken- als für die Altenpflege entscheiden. Der Fachkräftemangel vor allem in der Altenpflege wird so bestehen bleiben“, betont Zeiger.

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