StartRegionalverband SaarbrückenQuierschiedEin großes Dankeschön für den Göttelborner Schiedsmann

Ein großes Dankeschön für den Göttelborner Schiedsmann

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Dieter Kröner für 20 Jahre Schiedsmannstätigkeit geehrt

„20 Jahre sind eine lange Zeit, da hat man so einiges zu erzählen. Besonders, wenn man sich als Schiedsmann engagiert.“ So entwickelte sich die Ehrung von Dieter Kröner für seine langjährige Tätigkeit zu einer interessanten Diskussion rund ums Schlichten und Zusammenführen unterschiedlicher Interessen und – vor allem – Charaktere. Für sein rundes Jubiläum erhielt Kröner im Rathaus eine Urkunde mit einem herzlichen Dank der Justizverwaltung des Saarlandes, ausgehändigt von Markus Mahler, dem Vizepräsidenten des Amtsgerichts Saarbrücken. Zudem zeichneten ihn Udo Müller und Karl Heinz Dewald vom Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen Saarland, mit einer Ehrenurkunde aus.Bürgermeister Lutz Maurer dankte Dieter Kröner im Namen der Gemeinde Quierschied und der Bürgerinnen und Bürger für dieses „außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement“.  Maurer lobte Kröner für dessen Verhandlungsgeschick und betonte: „Quierschied und der Ortsteil Göttelborn sind stolz auf Sie.“ Das Schiedswesen, so der Verwaltungschef Maurer, sei eine wichtige und erfolgreiche Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung.  Der Schiedsmann ist ein ehrenamtlich tätiges Organ der Rechtspflege, das in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt ist. 

„Die Göttelborner  sind ein friedfertiges Volk“, so die Bilanz des Schiedsmannes Dieter Kröner, der kaum aktiv werden musste. Viele Streitigkeiten würden schon im Vorfeld „zwischen Tür und Angel“ entschieden. Der Schiedsmann habe die Aufgabe der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. „In etwa der Hälfte der Fälle kommt es meist so schon zur Einigung“, unterstrich Markus Mahler, Vizepräsident des AmtsgerichtsSaarbrücken, die entsprechenden statistischen Erfahrungen. Wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Privatklage des Verletzten mit dem Ziel der Strafverfolgung erst zulässig, wenn ein Sühnevergleich vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist, erläuterte Mahler beispielhaft die Vielzahl der Einsatzmöglichkeiten eines Schiedsmannes. Es werde kein Urteil gefällt, und beide Seiten können ihr Gesicht wahren. Für den Schiedsmann bestehe Amtsverschwiegenheit. 

„Ich werde nochmals fünf Jahre dranhängen“, so machte Dieter Kröner klar, dass er in den kommenden Jahren dieses Amt weiter ausfüllen werde. Seine Ehrung sah er zugleich als Ehrung für seine Ehefrau Iris, die auf viel gemeinsame Zeit habe verzichten müssen. „Das Schönste an unserer Arbeit ist, dass wir nicht Recht sprechen und bestrafen“, so der gelernte 58-jährige Bergmechaniker, der in Göttelborn und Ensdorf im Bergwerk arbeitete. „Unsere Aufgabe ist es, alle Mittel auszuschöpfen, um eine Befriedung zu erreichen“, so Dieter Kröner. Dem großen Dank und der Anerkennung schloss sich auch der Göttelborner Ortsvorsteher Peter Saar an. 

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