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Tressel für Saar-Fahrradgesetz

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Grünen-Politiker legt in einem Fünf-Punkte-Katalog zentrale Bausteine zur Förderung des Radverkehrs vor

In Folge der geplanten Novellierung der Straßenverkehrsordnung für mehr Radfreundlichkeit erwartet der saarländische Grünen-Bundestagsabgeordnete Markus Tressel von der Landesregierung, zügig ein Fahrradgesetz für das Saarland auf den Weg zu bringen. Obwohl das Fahrrad in den Städten eine Schlüsselrolle für die Verkehrswende spiele, werde dieses gerade im Saarland immer noch stiefmütterlich behandelt. Tressel drängt darauf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Radinfrastruktur sicherer, leistungsfähiger und komfortabler werde und der Straßenraum für die Verkehrswende neu aufgeteilt werden könne. In einem Fünf-Punkte-Katalog legt der Grünen-Politiker dafür zentrale Bausteine vor. Der Landesregierung wirft Tressel vor, nur verbal aktiv zu sein.

„Nachdem die Straßenverkehrsordnung nun zumindest ein wenig fahrradfreundlicher wird, muss nun die Landesregierung nachziehen und mit einem Fahrradgesetz die rechtlichen Voraussetzungen zur Förderung des Radverkehrs im Saarland schaffen. Die Radinfrastruktur muss im Rahmen einer integrierten Verkehrsentwicklungsplanung sicherer, leistungsfähiger und komfortabler werden. Zugleich müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Neuaufteilung des Straßenraums für einen attraktiveren Radverkehr zu ermöglichen“, sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Chef der Saar-Grünen.

Der Radverkehr friste im Saarland bisher ein Nischendasein. Tressel: „Während der Radverkehrsanteil bundesweit mittlerweile elf Prozent beträgt, in manchen Städten sogar über 35 Prozent, ist das Saarland mit gerade einmal zwei Prozent Alltagsradverkehr deutschlandweites Schlusslicht. Dies überrascht nicht, denn Fahrradpolitik im Saarland ist bisher lediglich Ankündigungspolitik. Verkehrsministerin Rehlinger rettet sich von einem runden Tisch zum nächsten Gipfel und am Ende komme nichts auf der Straße an. Der vorhandene Radverkehrsplan verstaubt seit acht Jahren in den Ministeriumsschubladen und wird einfach nicht umgesetzt. Von vorgesehenen 500 Kilometer neuen Radwegen sind bis heute keine 20 Kilometer realisiert. Es muss endlich mal ein signifikanter Fortschritt in dieser Frage her, qualitativ und quantitaiv!“

In einem Fünf-Punkte-Katalog formuliert der Grünen-Politiker notwendige Bausteine für ein saarländisches Fahrradgesetz:

1. Radschnellwegenetz

Gut ausgebaute und im Idealfall beleuchtete Radschnellwege sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass insbesondere Pendlerinnen und Pendler vermehrt das Fahrrad als Verkehrsmittel der Wahl nutzen. Wir brauchen ein komfortables Radschnellwegenetz auf den Hauptrouten im Land, insbesondere auf den wichtigsten Pendlerachsen in Richtung Landeshauptstadt.

Maßnahmen:

  • Getrennte Rad- und Gehwege entlang der wichtigsten Hauptrouten, keine gemeinsamen Wege mehr
  • Mindestbreite für Radschnellwege definieren
  • Keine Unterordnung gegenüber dem Autoverkehr mehr (z. B. kein Vorrang für abbiegende Autos an Einmündungen)
  • Priorisierung durch Lichtsignalanlagen („Grüne Welle“) und planfreie Führung an Knotenpunkten

2. Radwege entlang von Bundes- und Landesstraßen

Investitionen in den Radwegebau gerade entlang von Landesstraßen fanden in den vergangenen Jahren so gut wie nicht mehr statt. Von im Radverkehrsplan von 2011 noch vorgesehenen 500 Kilometer neuen Radwegen, sind bis heute noch nicht einmal 20 Kilometer realisiert. Das muss sich ändern, wir brauchen klare Zielvorgaben für den Radwegebau.

Maßnahmen:

  • Verpflichtender Neubau von Radwegen bei Sanierungsmaßnahmen, wenn möglich und notwendig beiderseits der Straße
  • Umsetzung des Radverkehrsplans von 2011 und obligatorische Weiterentwicklung alle fünf Jahre
  • gesetzlich verankerte Zielvorgaben im Radwegebau
  • Definition von Qualitätsstandards (z. B. bei Mindestbreite, Beleuchtung oder Markierung)

3. Fahrradabstellmöglichkeiten verbessern

Fahrradparken wird vielerorts immer noch stiefmütterlich behandelt. Zwar können Fahrräder grundsätzlich auf Plätzen und am rechten Straßenrand abgestellt werden, jedoch sind diese Parkmöglichkeiten im Hinblick auf Standsicherheit, Diebstahl- oder gar Wetterschutz absolut unzureichend. Insbesondere gilt es, das Fahrrad durch entsprechende Abstellmöglichkeiten mit dem Bahn- und Busverkehr bestmöglich zu verknüpfen. An allen Ecken und Enden im Saarland fehlt es jedoch immer noch an notwendiger Infrastruktur.

Maßnahmen:

  • Einrichtung bewirtschafteter oder automatisierter Fahrradstationen an allen 77 Bahnhöfen und Haltepunkten im Saarland, sowie an zentralen Busknoten
  • Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder bei Neubaumaßnahmen zwingend mitberücksichtigen, sowie gesetzliche Zielvorgaben für den Ausbau definieren
  • Wetterfeste und diebstahlsichere Fahrradstationen in urbanen Wohngebieten
  • Novellierung der Landesbauordnung für mehr und verpflichtende Fahrradabstellmöglichkeiten
  • Trockene „Fahrradkäfige“ an allen Schulen durch die Schulträger verpflichtend aufstellen

4. Kommunale Radverkehrspläne

Nicht nur entlang der Landesstraßen, sondern auch innerhalb der Städte und Gemeinden kommt die Radverkehrsinfrastruktur nur schleppend, mancherorts gar nicht voran. Das muss sich dringend ändern. Künftig müssen alle Städte und Gemeinden einen obligatorischen Radverkehrsplan entwickeln.

Maßnahmen:

  • Radverkehrsplan in jeder Stadt und Gemeinde
  • Vorrangnetz für wichtige Verbindungen
  • Finanzielle und beratende Förderung durch das Land
  • Radverkehrs-Referat in der Verkehrsabteilung des Ministeriums analog zum Luftfahrt-Referat

5. Verkehrssicherheit im Radverkehr erhöhen

Die geplante Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist ein erster zaghafter Schritt, um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu erhöhen. Nun gilt es im Rahmen des Fahrradgesetzes durch das Land ebenfalls tätig zu werden. Immer wieder kommt es zu unfallträchtigen Gefahrensituationen im Verkehr. Eine konsequente und im Interesse der Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer orientierte Aufteilung des Straßenraumes ist zwingend geboten.

Maßnahmen:

  • Knotenpunkte sukzessive anpassen, optimale Sichtbeziehungen herstellen
  • Schutzstreifen ausreichend bemessen, Abstand zu parkenden Autos besser berücksichtigen
  • mehrspurige „protected bikelanes“ (baulich abgegrenzte Radfahrwege) an viel befahrenen innerörtlichen Hauptstraßen voranbringen
  • Ziel der „Vision Zero“, also keine Verkehrstoten mehr, gesetzlich verankern und jährlich im Rahmen eines Berichts evaluieren

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