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Stadt Homburg erlässt Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen

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Seit Frühjahr 2017 finden in Homburg regelmäßig Kontrollaktionen in so genannten Shisha-Bars statt. Diese wurden in der Vergangenheit gemeinsam mit weiteren Behörden (u. a. Gesundheitsamt, Polizei, Feuerwehr, Zoll) durchgeführt und jedes Mal wurden zum Teil bedenkliche Mängel in mehreren Bereichen festgestellt. Viele dieser Defizite wurden bereits beseitigt, jedoch gibt es immer wieder Situationen, in denen klar wird, dass die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten und ernste Gefahren zu harmlos gesehen werden – von Besitzern wie auch Besuchern der jeweiligen Lokalitäten.

So kam es auch in den vergangenen Wochen erneut zu Einsätzen, unter anderem liegt eine Strafanzeige gegen einen Betreiber vor, da ein Gast aufgrund einer CO²-Vergiftung ins Krankenhaus musste. Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen, denn Kohlenmonoxid ist unsichtbar und geruchslos. „Viele Menschen denken, es sei von der Pfeife, wenn Kopfschmerzen auftreten. Meist ist es aber das CO-Gas“, erklärt auch Klaus Frank vom Gewerbeamt der Stadt Homburg zum wiederholten Mal.

Bei den Mitarbeitern des Gewerbeamts hat man sich Gedanken über eine Allgemeinverfügung für Homburg gemacht, in der sämtliche Vorgaben, was Wasserpfeifen angeht, niedergeschrieben sind. In Baden-Württemberg wurde eine solche Verfügung bereits vom Ministerium verordnet und die Kommunen wurden angewiesen, diese zu veröffentlichen. Auch die Stadt Homburg hat in den vergangenen Wochen solch eine Allgemeinverfügung erarbeitet und mit Ministerium, Polizei, Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Brandschutz und der Unteren Bauaufsicht abgestimmt. Diese lobten das federführende Engagement aus Homburg und gaben positive Rückmeldungen zu diesem Vorgehen. Somit ist Homburg die erste Stadt im Saarland, die diese Verfügung umsetzt und somit den Schutz für die Allgemeinheit in Zukunft noch weiter verbessern möchte.

Im Prinzip ist in dieser Verfügung, die auch auf der Homepage der Stadt unter „Aktuelles – Bekanntmachungen“ nachzulesen ist, alles geregelt, was das Thema Wasserpfeifen betrifft. Generell gibt es ein Verbot für Wasserpfeifen in Gaststätten. Ausnahmen werden gestattet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie der ordnungsgemäße Betrieb einer Lüftungsanlage, von CO-Warngeräten und die Abnahme durch den Schornsteinfeger. „Zum Schutz der Bevölkerung und auch, um die Betreiber nochmal auf alle Vorgaben gesammelt hinzuweisen, hielten wir diese Verfügung für sinnvoll und hoffen, dass es künftig zu keinen Problemen mehr kommt. Wir möchten niemanden ärgern, aber Besitzer wie auch Gäste müssen weiter für dieses Thema sensibilisiert werden, das wird durch die Fälle in den letzten Monaten immer mehr deutlich“, so Frank.

Insgesamt gibt es in Homburg derzeit fünf Shisha-Bars und vier Verkaufsstellen für Shisha-Produkte. Fast monatlich kommen neue Anträge zur Eröffnung neuer Shisha-Läden beim Ordnungsamt der Stadt dazu, die meist jedoch schon an den baulichen Vorgaben scheitern und fallen gelassen werden. Die Stadt Homburg schaut bereits hier ganz genau auf die Umsetzung aller Bestimmungen.

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