StartRegionalLandkreis Merzig-WadernFestnahme und Verurteilung einer Taschendiebin

Festnahme und Verurteilung einer Taschendiebin

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Rehlingen (ots) – Mitarbeiter eines Supermarktes in Rehlingen riefen am 
vergangenen Dienstag die Polizei, als sie im Markt eine des Taschendiebstahls 
verdächtige Frau festhielten. Die Personenbeschreibung dieser 30 Jahre alten 
Bulgarin passte auf die einer bis dahin noch unbekannten mutmaßlichen 
Taschendiebin, die verdächtigt wurde, am selben Tag eine Tat in einem Discounter
in Wallerfangen begangen zu haben. Durch eine danach intern gesteuerten 
Warnmeldung der Marktkette wurde unter anderem die Belegschaft der Filiale in 
Rehlingen dahingehend sensibilisiert, auf Tatverdächtige zu achten. Der durch 
die Polizeibeamten der PI Saarlouis im Anschluss festgenommenen Frau wurden, 
durch an diesem Tag von Überwachungskameras gemachte Videoaufzeichnungen, 
mehrere Taschendiebstähle nachgewiesen. Bei der Auswertung älterer 
Aufzeichnungen vom November 2019 konnte sie bei weiteren Taten in Warenhäusern 
in Homburg, Bous, Saarlouis und Saarbrücken dabei beobachtet werden, als sie 
anderen Leuten in die Tasche oder die Handtasche griff, um sich zu bereichern. 
Nicht nur im Saarland ist sie einschlägig aktiv gewesen. Durch die 
Staatsanwaltschaften Lübeck (Schleswig-Holstein) und Verden (Niedersachsen) 
wurde sie wegen Diebstahls zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. In den 
polizeilichen Informationssystemen ist sie mehrfach wegen Taschendiebstahl, 
Diebstahl und Bandendiebstahl erfasst. Zeugenaussagen zufolge besteht auch der 
Verdacht, dass die Beschuldigte nicht alleine agierte. In verschiedenen Fällen 
des Taschendiebstahls in Einkaufsmärkten wurden vor den eigentlichen 
Tatausführungen Gruppen bettelnder Personen vor den Geschäften beobachtet. 
Gestern wurde die Beschuldigte durch Beamte des Kriminaldienstes Saarlouis einem
Richter beim Amtsgericht in Saarbrücken vorgeführt. Im sogenannten 
„Beschleunigten Verfahren“ wurde sie wegen zweier zweifelsfrei nachgewiesener 
Taschendiebstählen zu vier Monaten Freiheitsstraße, die auf Bewährung ausgesetzt
wurden und zu 100 Arbeitsstunden verurteilt, die innerhalb der nächsten zwei 
Monate abzuleisten sind.

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