StartPolitikPIRATEN wollen LMS-Direktor mit Qualifikation statt mit Parteibuch

PIRATEN wollen LMS-Direktor mit Qualifikation statt mit Parteibuch

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Am Mittwoch, 15.01.2020, entscheidet der Landtag in seiner Plenarsitzung über die Nachbesetzung des Direktors der Landesmedienanstalt Saarland. Die Position ist seit dem Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers Uwe Conradt, der bereits zum 1. Oktober 2019 das Amt des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Saarbrücken angetreten hat, vakant. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der PIRATEN im Saarland, hält die zur Nachbesetzung durchgeführte Ausschreibung für eine Farce, kritisiert die Selbstbedienungsmentalität von CDU und SPD sowie die gravierenden Verfahrensfehler und schlägt ein überparteiliches Besetzungsverfahren vor:

„Die Besetzung des Direktorpostens bei der LMS hat nach den Grundsätzen der Bestenauslese, also nach Qualifikation und nicht nach Parteibuch zu erfolgen. Dass CDU und SPD über die Posten mit ihren Mehrheiten im Landtag entscheiden, steigert nicht nur die Politikverdrossenheit, es ist auch im Hinblick auf die Ausgestaltung der LMS als staatsferne Aufsichtsinstitution mehr als kritisch zu sehen. So ist es zudem Usus, dass sich CDU und SPD auch weitere lukrative und hochdotierte Positionen, ob etwa beim Rechnungshof, bei Saartoto, dem Entsorgungsverband Saar, den Dezernenten der Stadt Saarbrücken oder eben der LMS, in Selbstbedienungsmanier absprachegemäß nach Parteibuch gegenseitig zuschustern, ohne die Qualifikation der bedachten Parteimitglieder zu berücksichtigen und hochqualifizierte Bewerber, die kein oder das falsches Parteibuch haben, von vornherein auszuschließen.

Weiterhin war die Stellenausschreibung, die nur alibimäßig durchgeführt wurde, nachdem sich CDU und SPD schon im Vorfeld auf die CDU-Landtagsabgeordnete Ruth Meyer geeinigt hatten, rechtswidrig. Weder erfolgte die Nachbesetzung des vakanten LMS-Direktorpostens innerhalb einer Frist von drei Monaten, wie das saarländische Mediengesetz vorschreibt, noch wurde bei der Ausschreibung beachtet, dass eine Nachbesetzung im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Direktors nur noch für den Rest der verbleibenden Amtszeit erfolgen darf und die Amtszeit nicht von vorne zu laufen beginnt. Die Ausschreibung für die Nachbesetzung des Direktors erfolgte dennoch rechtsfehlerhaft für eine vollständige Amtszeit von sieben Jahren. Berücksichtigt man zudem, dass es sich bei dem Direktorposten um ein Beamtenamt auf Zeit handelt, sind alleine wegen der vorliegenden Formfehler bei der Ausschreibung Klagen quasi vorprogrammiert.

Wir PIRATEN schlagen vor, dass insbesondere für Chefposten staatsferner Institutionen, nicht die Politik und damit die Mehrheitsfraktionen von CDU und SPD entscheiden sollen, sondern andere Gremien. Im Falle des Direktors der Landesmedienanstalt könnte dies der Medienrat sein, dessen Mitglieder nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Querschnitt durch alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen widerspiegeln sollen.“

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