StartPolitikAK-Thema „100 Jahre Betriebsrätegesetz“

AK-Thema „100 Jahre Betriebsrätegesetz“

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Ein bewährtes Modell für die Zukunft?

Dienstag, 4. Februar, 18 – 20 Uhr, Rechtsschutzsaal Bildstock

Am 4. Februar 1920 verabschiedete die Deutsche Nationalversammlung als eines der ersten bedeutenden Gesetze das Betriebsrätegesetz. Damit kamen die Parlamentarier der langjährigen gewerkschaftlichen Forderung nach einer Beteiligung der Arbeiternehmer an betrieblichen Prozessen nach und räumten ihnen erstmals in begrenztem Umfang Mitwirkungsrechte ein.

Seitdem hat sich die Mitbestimmung stark verändert und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt: Sie war ein wichtiges Element der sozialen Marktwirtschaft nach 1945. Betriebsräte wirkten seitdem in vielen wirtschaftlichen und sozialen Belangen im Unternehmen mit. Sie trugen vielfach zum Erfolg der Betriebe als auch zur Befriedung von Konflikten bei.

Dieses Modell hat sich in der Vergangenheit bewährt. Gleichzeitig müssen für die Zukunft tragfähige Lösungen auf die kommenden Herausforderungen – die Stichworte sind Digitalisierung und Globalisierung – gefunden werden. Über die Erfahrungen und Perspektiven soll auf der Veranstaltung aus Anlass des einhundertjährigen Jubiläums des Betriebsrätegesetzes mit Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaft und Betrieben diskutiert werden.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Eine Anmeldung über die Internetseite der Arbeitskammer  ist jedoch erwünscht.

Mehr Informationen erhalten Sie im Flyer im Anhang oder unter folgendem Linkhttps://www.arbeitskammer.de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltung/ak-thema-100-jahre-betriebsraetegesetz/

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