StartRegionalLandkreis Merzig-WadernSchwerverletzter Fußgänger zwischen zwischen Nennig und Palzem

Schwerverletzter Fußgänger zwischen zwischen Nennig und Palzem

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Perl (ots) – Am Montagmorgen um 06:00 Uhr musste ein Fahrzeugführer auf der B 
419 zwischen Nennig und Palzem anhalten, weil er zuvor einen auf der Fahrbahn 
liegenden Gegenstand überfahren hatte und dadurch die Ölwanne aufgerissen wurde.
Der Fahrer lenkte sein Fahrzeug zur nächsten Haltemöglichkeit und stellt seinen 
Pkw dort ab, um zu schauen, worüber er gefahren war und um den Gegenstand von 
der Fahrbahn zu räumen. Dafür muss er eine etwa 450 m lange Strecke auf der 
Fahrbahn zurücklegen. Er ging mit dunkler Bekleidung auf der Fahrbahn am rechten
Fahrbahnrand in Richtung Nennig zurück. Das Anziehen einer reflektierenden 
Warnweste zur Absicherung bei Dunkelheit hatte er nicht bedacht. Nach etwa 400 m
Wegstrecke wurde er durch ein sich von hinten näherndes Fahrzeug erfasst und zu 
Boden geschleudert. Hierbei erlitt der Fußgänger schwere Verletzungen. Das 
Fahrzeug geriet nach dem Anstoß aufgrund der Ausweichbewegung und des Motoröls 
auf der gesamten Fahrbahn ins Schleudern und kam ca. 100m nach Anstoßstelle an 
der Schutzplanke zum Stehen.

Au  Anlass dieses Verkehrsunfalles weist die Polizei nochmals auf die Regelungen
der Straßenverkehrsordnung für Fußgänger hin. „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege
benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen
Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. (Quelle: § 25 Abs. 1 StVO). Bei dieser 
Ausnahme gilt folgendes: innerhalb geschlossener Ortschaften: den linken oder 
rechten Fahrbahnrand benutzen! – außerhalb geschlossener Ortschaften: den linken
Fahrbahnrand benutzen! Vor allen Dingen gilt bei Dämmerung oder Dunkelheit: 
Sichtbar unterwegs! Mehr Sichtbarkeit im Strassenverkehr bedeutet mehr 
Sicherheit. Denn gerade bei Dunkelheit oder schlechter Sicht sind Farben und 
Details schlecht erkennbar. Aber auch am Tag ist sichtbarer sicherer. Egal, wie 
Sie unterwegs sind – machen Sie sich sichtbar. Dunkel gekleidete Personen sind 
nur bis zu einer Distanz von 25 Metern erkennbar. Helle Kleidung und Signal- 
oder Neonfarben verbessern die Sichtbarkeit bereits auf 40 Meter, reflektierende
Elemente sogar auf 140 Meter. Wer zu Fuss unterwegs ist oder auch auf dem Velo, 
macht sich deshalb am besten mit reflektierenden Materialien und hellen Kleidern
sichtbar. Die Sichtbarkeit erhöht sich so übrigens auch am Tag. Besonders 
wirkungsvoll sind zusätzlich reflektierende Arm- und Fussbänder,  Sohlenblitze, 
Regenschirm mit reflektierendem Material oder auch Dreiecksgürtel oder 
Leuchtweste, nicht nur bei bei Kindern…und auch ausserhalb des Schulwegs.

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