StartPanoramaCorona-Prävention: Änderungen bei weiteren Publikumsämtern der Landeshauptstadt

Corona-Prävention: Änderungen bei weiteren Publikumsämtern der Landeshauptstadt

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Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten ab sofort neue Regelungen für weitere Publikumsämter der Landeshauptstadt Saarbrücken. Ziel ist es, den Publikumsverkehr auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Die Angebote der Ämter sollen telefonisch oder online möglichst uneingeschränkt weiter zur Verfügung stehen.

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken wird Kundinnen und Kunden nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung bedienen. Sie werden gebeten, ihre Anliegen per Post, per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Persönliche Termine sind nur noch in dringenden und absolut erforderlichen Fällen möglich und müssen vorher telefonisch vereinbart werden.

Für die meisten Anliegen, die das Ordnungsamt betreffen, sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Saarbrücken unterwww.saarbruecken.de/waserledigeichwo Informationen und Vordrucke bereitgestellt. Termine können Bürgerinnen und Bürger unter der  Servicenummer 115 oder per Mail an ordnungsamt@saarbruecken.de vereinbaren.

Beim Standesamt sind Termine vor Ort möglich, wenn sie vorher vereinbart werden. Bereits vereinbarte Termine bleiben bestehen. Geplante Trauungen finden statt, allerdings im kleinsten Kreis. Dazu informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts. Urkunden können entweder telefonisch über die Servicenummer +49 681 9050 angefordert werden, per E-Mail überurkunden@saarbruecken.de oder über das entsprechende Onlineformular unter www.saarbruecken.de. Grundsätzlich ist bei allen Zahlungsvorgängen die Zahlung per EC-Karte der bevorzugte Weg.

Bürgerinnen und Bürger können mit ihren Anliegen zum Standesamt grundsätzlich entweder über die Nummer +49 681 9050 oder über die zentrale E-Mail-Adresse standesamt@saarbruecken.de Kontakt aufnehmen.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet ab sofort die persönliche Bauberatung nur noch wie folgt an: telefonisch unter + 49 681 905-1348, +49 681 905-1955, + 49 681 905-1204 und +49 681 905-1931 sowie unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@saarbruecken.de.

Die Stadtkassedas Stadtsteueramt mit der Gewerbemeldestelle (beide in der Kohlwaagstraße 4) und das Liegenschaftsamt (im Rathaus St. Johann) stellen ebenfalls auf Terminvergabe um. Bürgerinnen und Bürger können die Stadtkasse unter +49 681 905-2124, +49 681 905-2291 und stadtkasse@saarbruecken.de erreichen, das Stadtsteueramt mit der Gewerbemeldestelle unter +49 681 905-3414und stadtsteueramt@saarbruecken.de sowie das Liegenschaftsamt unter +49 681 905-1461 und liegenschaften@saarbruecken.de. Zur Gewerbemeldung stehen unter www.saarbruecken.de/gewerbe Formulare zur Verfügung, die auf dem Postweg oder online eingereicht werden können.

Die Umstellung auf Terminvergabe gilt auch für das Amt für soziale Angelegenheiten. Bürgerinnen und Bürger, die Anliegen in diesem Bereich haben, können sich unter +49 681 905-3360 und unter soziales@saarbruecken.de melden. 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet ab sofort die persönliche Bauberatung nur noch wie folgt an: telefonisch unter + 49 681 905-1348, +49 681 905-1955, + 49 681 905-1204 und +49 681 905-1931 sowie unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@saarbruecken.de.

Das Stadtarchiv ist nur noch in dringenden Fällen besuchbar, die Bauangelegenheiten, Erbenermittlungen und Beurkundungen betreffen.  Eine Voranmeldung ist nötig. Das Stadtarchiv ist telefonisch unter + 49 681 905-1546 oder per E-Mail unter stadtarchiv@saarbruecken.de zu erreichen. 

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