StartPolitikSoforthilfe: Saar-Regierung muss bei der Höhe nachsteuern

Soforthilfe: Saar-Regierung muss bei der Höhe nachsteuern

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Tressel: Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro wie in Bayern gewähren


Der saarländische Bundestagsabgeordnete und Grünen-Landeschef Markus Tressel hat die jetzt angekündigte Soforthilfe für Unternehmen begrüßt, fordert die Landesregierung aber auf, beim angekündigten Soforthilfe-Programm nachzusteuern. Die Landesregierung müsse nach bayerischem Vorbild Soforthilfen zwischen 5.000 und 30.000 Euro gewähren, um dem Unterstützungsbedürfnis auch etwas größerer Unternehmen gerecht zu werden. Zugleich sei heute bereits absehbar, dass weder das Volumen des Zuschussprogramms, noch das überschaubare Kreditprogramm ausreichten. Tressel erwartet, dass notwendige Hilfsgelder schnellstmöglich fließen und fordert die Landesregierung auf, notfalls ihre Notbewilligungskompetenz gemäß Artikel 107 der Saar-Verfassung in Betracht zu ziehen.


„Die Corona-Krise wird für immer mehr Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zur Überlebensfrage. Für viele geht es um nichts Geringeres als um die persönliche Existenz. Das angekündigte Soforthilfe-Programm ist überfällig, greift allerdings angesichts der Krise zu kurz. Zuschüsse zwischen 3.000 und 10.000 Euro werden dem realen Unterstützungsbedürfnis etwas größerer Unternehmen nur unzureichend gerecht. Die Landesregierung muss hier dringend nachsteuern und sich an die bayerische Regelung anlehnen, wonach je nach Erwerbstätigenzahl Zuschüsse zwischen 5.000 und 30.000 Euro gewährt werden. Bayern ist da mit gutem Beispiel vorangegangen“, sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Grünen-Landeschef.


Folglich müsse auch das Soforthilfe-Programm weiter erhöht werden. Tressel: „30 Millionen Euro werden absehbar nicht ausreichen und müssen mindestens verdoppelt werden.“ Tressel erwartet zudem, dass die Landesregierung sicherstellt, dass angesichts der Ausnahmesituation keine notwendigen Hilfsgelder an den engen Grenzen des beschlossenen Landeshaushalts oder an einem langwierigen parlamentarischen Haushaltsverfahren scheitern. „Um unverzüglich auszahlen zu können, muss die Regierung auch ihre Notbewilligungskompetenz gemäß Artikel 107 Absatz 1 der Verfassung des Saarlandes in Betracht ziehen. Die Sonderkompetenz ist gerade für unvorhergesehene, unbedingt notwendige und zeitlich unaufschiebbare Finanzierungsbedürfnisse da.“

Zudem brauche es darüber hinaus mehr finanzielle Unterstützungsangebote. Tressel: „Die angekündigten Hilfskredite von 25 Millionen Euro werden auch unter optimistischsten Gesichtspunkten nicht ausreichen. Wir brauchen ein umfangreiches Bürgschafts- und Darlehensprogramm von mindestens 100 Millionen Euro ohne Einbeziehung der Hausbanken, die oft bremsen. Zudem ist die landeseigene SaarLB in der Verantwortung. Wir brauchen jetzt schnell und ohne Umwege Liquidität für unsere Unternehmen.“

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