StartFeatureEilmeldung des LSVS zur Corona-Pandemie

Eilmeldung des LSVS zur Corona-Pandemie

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Fachverbände und Vereine können zu erwartende finanzielle Schäden melden

„Wir lassen unsere Vereine nicht alleine mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.“ Mit diesen Worten kündigte der Präsident des Landessportverbandes für das Saarland, Adrian Zöhler, die Einrichtung eines Meldesystems für finanzielle Schäden für seine Mitgliedsvereine und Mitgliedsfachverbände an. Auf Grund der von Tag zu Tag wachsenden Herausforderungen an alle Sporttreibenden, ihre Trainer und Betreuer sowie an die Organisationseinheiten in den Vereinen und Verbänden wurden bekanntlich bereits mehrere einschneidende Maßnahmen getroffen: Abbruch der Wettbewerbe, Einstellung des Spiel- und Trainingsbetriebs, Absagen von Versammlungen und Lehrgängen, Schließung der Hallen- und Außenplätze, der Mensa sowie ein allgemeines Besuchsverbot der Sportschule und insbesondere der Verwaltung. „Als Dachorganisation und Interessenvertreter von über 370.000 Sportlerinnen und Sportlern, 2.100 Vereinen und 51 Fachverbänden endet unser Engagement nicht bei der Gesundheits-Fürsorge durch die Einstellung jeglicher Sportveranstaltungen und Übungsangebote, um damit zur Eindämmung und Verlangsamung der sich immer weiter verbreitenden Pandemie beizutragen. Wir wollen und müssen den Sportvereinen und Sportfachverbänden in dieser besonderen Krisensituation auch bei möglichen finanziellen Auswirkungen hilfreich zur Seite stehen.“ 

 Digitales Meldesystem in Kürze online

 Deshalb richtet die Hauptgeschäftsführung des LSVS schnellstmöglich ein digitales Meldesystem ein, bei dem sich Vereine und Verbände mit ihren finanziellen Nöten melden können. Um den zu erwartenden Schaden einordnen zu können, müssen die Vereine die auf der Internet-Seite des LSVS hinterlegte Online-Abfrage ausfüllen und zurücksenden. Unter Angabe der jeweiligen LSVS-Vereinsnummer bzw. Fachverbandsnummer können u.a. Schäden im Bereich des Liga-, Sport- und Trainingsbetriebs, der Übungsleiter, Betreuer und Trainer sowie fehlende Einnahmen aus dem laufenden Betrieb sowie durch Miete und Verpachtung aufgelistet werden. Nach Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen wird das Präsidium mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Hilfsmaßnahmen für eine bestmögliche Unterstützung des organisierten Sports ausloten. 

 News Vereinsrecht in der Corona-Krise 

Darüber hinaus weist der LSVS seine Verbände und Vereine erneut auf das bereits vorhandene Vereinsportal auf seiner Internetseite hin. Viele Informationen können bereits unter der Rubrik „News Vereinsrecht in der Corona-Krise“ abgerufen werden. Die ständig durch den juristischen Partner des LSVS und Fachmann für Vereinsrecht, Patrick R. Nessler, aktualisierte Webseite enthält z.B. Hinweise auf Fragen zu ausgefallenen Mitgliederversammlungen, zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge in Zeiten ruhenden Spiel- und Trainingsbetriebs, weiteres Verfahren ohne verabschiedete Haushaltspläne usw. Adrian Zöhler: „Wir leisten hier einen wichtigen Beitrag, die zunehmende Rechtsunsicherheit der Vereine und Verbände abzubauen.“ 

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