StartPolitikSaarland beteiligt sich am Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Saarland beteiligt sich am Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

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Bedarfsgerechter Schutz und Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben

Um den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu unterstützen, wird sich das Saarland in den kommenden drei Jahren am Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, ein Investitionsprogramm zur Erprobung baulicher Maßnahmen, beteiligen. Frauenministerin Monika Bachmann wird hierzu in Kürze die entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen. 

Ziel des Förderprogramms ist die Entwicklung von passgenauen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

„Ich bin sehr froh, dass für unsere Vorhaben in den nächsten drei Jahren Bundesmittel in Höhe von je 360.000 Euro zur Verfügung stehen. Die erforderliche Kofinanzierung stellt die Landesregierung aus Mitteln des Landeshaushalts. Damit setzen wir gemeinsam mit dem Bund ein wichtiges Zeichen gegen häusliche Gewalt und für den Schutz von Frauen und ihren Kindern“, so Ministerin Monika Bachmann.

Im Rahmen des Förderprogramms sollen unter anderem die Versorgung und Unterbringung in den Schutzeinrichtungen weiter verbessert werden. Damit wird die Betreuung einer Vielfalt von Betroffenen gesichert. Darüber hinaus sollen die Schutz- und Hilfsangebote für Frauen mit Behinderung oder Frauen die einer Suchterkrankung leiden, ausgeweitet werden.

„Die Erfahrung zeigt uns, dass es vielen Frauen schwerfällt, nach einem Aufenthalt im Frauenhaus wieder Fuß im normalen Leben zu fassen. Oft haben sie ihre sozialen Kontakte verloren oder finden keine Wohnung. Im schlimmsten Fall führen die Umstände die Frauen zurück zu ihrem gewalttätigen Partner. Um das zu verhindern, werden wir sogenannte „Second-Stage-Wohnangebote“ schaffen, um Frauen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit noch besser unterstützen zu können“, erklärt Monika Bachmann.

In solchen Second-Stage-Wohnangeboten erhalten gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in der Übergangsphase nach einem Aufenthalt im Frauenhaus weiterhin ambulante Betreuung und beispielsweise Unterstützung bei der Wohnungssuche. Auf diese Weise kann die Verweildauer für Frauen im Frauenhaus mitunter verkürzt werden, sodass die Betroffenen mit der entsprechenden Unterstützung in ein selbstbestimmtes Leben zurückkehren können. Nicht zuletzt werden auf diese Weise auch zusätzliche Platzkapazitäten in den Schutzeinrichtungen geschaffen.

Darüber hinaus beabsichtigen die Arbeiterwohlfahrt und der Sozialdienst katholischer Frauen, als Träger der Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, Projektanträge zur Herstellung von Barrierefreiheit in ihren Einrichtungen im Rahmen des Förderprogramms einzureichen.

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