StartPolitikRadpolitik: Rehlinger fährt weiter im Kreis

Radpolitik: Rehlinger fährt weiter im Kreis

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Tressel: Mit Fahrradgesetz grundlegenden Kurswechsel einleiten


Als Reaktion auf die neuerlichen Pläne für den Radverkehr fordert der saarländische Bundestagsabgeordnete und Grünen-Landesvorsitzende Markus Tressel von der Saar-GroKo, mit einem saarländischen Fahrradgesetz einen grundlegenden Kurswechsel zu vollziehen. Tressel wirft Verkehrsministerin Rehlinger vor, weiter im Kreis von einem runden Tisch zum nächsten Gipfel zu fahren, ohne dass es signfikant vorangehe. Statt den Radverkehrsplan von 2011 konsequent abzuarbeiten, bewege sich der Ausbau des Radwegenetzes weiter im Schneckentempo nahe des Stillstands. Auch jetzt bewegten sich viele Ankündigungen im Vagen.

„Verkehrsministerin Rehlinger bewegt sich im Kreis von einem runden Tisch, über den nächsten Gipfel bis hin zur Arbeitsgruppe. Bei den Radfahrerinnen und Radfahrer kommt bis auf wenige Einzelmaßnahmen seit vielen Jahren so gut wie nichts an. Ich freue mich, wenn die Landesregierung nach acht Jahren völligem Stillstand jetzt wenigstens den Anschein von Bewegung zeigt. Eine Online-Plattform alleine wird nicht ausreichen. Der Radverkehrsplan der Landesregierung, eine ausgearbeitete Radstrategie, verstaubt seit nunmehr neun Jahren in den Ministeriumsschubladen. Von 500 Kilometer neuen Radwegen sind bis heute keine 25 Kilometer umgesetzt. Die Zeit der Ankündigungen muss jetzt mal zu Ende sein und die Zeit der flächendeckenden Umsetzung kommen“, sagt Markus Tressel, Bundestagsabgeordneter und Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Der Grünen-Politiker fordert Verkehrsministerin Rehlinger und die Saar-Groko von CDU und SPD auf, mit einem Fahrradgesetz einen grundlegenden Kurswechsel einzuleiten. Tressel: „Der Radverkehr fristet ein absolutes Nischendasein. Während der Radverkehrsanteil bundesweit mittlerweile elf Prozent beträgt, in manchen Städten sogar über 35 Prozent, ist das Saarland mit gerade einmal drei Prozent Alltagsradverkehr deutschlandweites Schlusslicht. Wir brauchen einen grundlegenden Kurswechsel in der Verkehrspolitik mit einem Fahrradgesetz, das die rechtlichen und infrastrukturelle Grundlage für ein lückenloses und qualitativ hochwertiges Radverkehrsnetz schafft, angefangen von Verkehrssicherheitsmaßnahmen, über Qualitätsstandards und Ausbauziele für Radwege bis hin zur Aufstellung von Fahrradboxen. Das Gesetz wäre ein echter Fortschritt.“
Tressel hat bereits im vergangenen Jahr in einem Fünf-Punkte-Katalog die notwendigen Bausteine für ein Fahrradgesetz zusammengefasst:


1. Radschnellwegenetz
Gut ausgebaute und im Idealfall beleuchtete Radschnellwege sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass insbesondere Pendlerinnen und Pendler vermehrt das Fahrrad als Verkehrsmittel der Wahl nutzen. Wir brauchen ein komfortables Radschnellwegenetz auf den Hauptrouten im Land, insbesondere auf den wichtigsten Pendlerachsen in Richtung Landeshauptstadt.
Maßnahmen:

  • Getrennte Rad- und Gehwege entlang der wichtigsten Hauptrouten, keine gemeinsamen Wege mehr
  • Mindestbreite für Radschnellwege definieren
  • Keine Unterordnung gegenüber dem Autoverkehr mehr (z. B. kein Vorrang für abbiegende Autos an Einmündungen)
  • Priorisierung durch Lichtsignalanlagen („Grüne Welle“) und planfreie Führung an Knotenpunkten

2. Radwege entlang von Bundes- und Landesstraßen
Investitionen in den Radwegebau gerade entlang von Landesstraßen fanden in den vergangenen Jahren so gut wie nicht mehr statt. Von im Radverkehrsplan von 2011 noch vorgesehenen 500 Kilometer neuen Radwegen, sind bis heute noch nicht einmal 25 Kilometer realisiert. Das muss sich ändern, wir brauchen klare Zielvorgaben für den Radwegebau.
Maßnahmen:

  • Verpflichtender Neubau von Radwegen bei Sanierungsmaßnahmen, wenn möglich und notwendig beiderseits der Straße
  • Umsetzung des Radverkehrsplans von 2011 und obligatorische Weiterentwicklung alle fünf Jahre
  • gesetzlich verankerte Zielvorgaben im Radwegebau
  • Definition von Qualitätsstandards (z. B. bei Mindestbreite, Beleuchtung oder Markierung)

3. Fahrradabstellmöglichkeiten verbessern
Fahrradparken wird vielerorts immer noch stiefmütterlich behandelt. Zwar können Fahrräder grundsätzlich auf Plätzen und am rechten Straßenrand abgestellt werden, jedoch sind diese Parkmöglichkeiten im Hinblick auf Standsicherheit, Diebstahl- oder gar Wetterschutz absolut unzureichend. Insbesondere gilt es, das Fahrrad durch entsprechende Abstellmöglichkeiten mit dem Bahn- und Busverkehr bestmöglich zu verknüpfen. An allen Ecken und Enden im Saarland fehlt es jedoch immer noch an notwendiger Infrastruktur.
Maßnahmen:

  • Einrichtung bewirtschafteter oder automatisierter Fahrradstationen an allen 77 Bahnhöfen und Haltepunkten im Saarland, sowie an zentralen Busknoten
  • Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder bei Neubaumaßnahmen zwingend mitberücksichtigen, sowie gesetzliche Zielvorgaben für den Ausbau definieren
  • Wetterfeste und diebstahlsichere Fahrradstationen in urbanen Wohngebieten
  • Novellierung der Landesbauordnung für mehr und verpflichtende Fahrradabstellmöglichkeiten
  • Trockene „Fahrradkäfige“ an allen Schulen durch die Schulträger verpflichtend aufstellen

4. Kommunale Radverkehrspläne
Nicht nur entlang der Landesstraßen, sondern auch innerhalb der Städte und Gemeinden kommt die Radverkehrsinfrastruktur nur schleppend, mancherorts gar nicht voran. Das muss sich dringend ändern. Künftig müssen alle Städte und Gemeinden einen obligatorischen Radverkehrsplan entwickeln.
Maßnahmen:

  • Radverkehrsplan in jeder Stadt und Gemeinde
  • Vorrangnetz für wichtige Verbindungen
  • Finanzielle und beratende Förderung durch das Land
  • Radverkehrs-Referat in der Verkehrsabteilung des Ministeriums analog zum Luftfahrt-Referat

5. Verkehrssicherheit im Radverkehr erhöhenDie neue Straßenverkehrsordnung ist ein erster zaghafter Schritt, um die Verkehrssicherheit im Radverkehr zu erhöhen. Nun gilt es im Rahmen des Fahrradgesetzes durch das Land ebenfalls tätig zu werden. Immer wieder kommt es zu unfallträchtigen Gefahrensituationen im Verkehr. Eine konsequente und im Interesse der Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer orientierte Aufteilung des Straßenraumes ist zwingend geboten.
Maßnahmen:

  • Knotenpunkte sukzessive anpassen, optimale Sichtbeziehungen herstellen
  • Schutzstreifen ausreichend bemessen, Abstand zu parkenden Autos besser berücksichtigen
  • mehrspurige „protected bikelanes“ (baulich abgegrenzte Radfahrwege) an viel befahrenen innerörtlichen Hauptstraßen voranbringen
  • Ziel der „Vision Zero“, also keine Verkehrstoten mehr, gesetzlich verankern und jährlich im Rahmen eines Berichts evaluieren
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