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Sonderkonjunkturprogramm für saarländisches Gastgewerbe

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Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger unterstützt die saarländischen Hotel- und Gastronomiebetriebe mit einem zusätzlichen 3 Mio. Euro-Programm für Zukunftsinvestitionen.

Mit dem Sonderkonjunkturprogramm Gastgewerbe wolle man den krisengeschüttelten Betrieben eine Perspektive geben und zukunftssichernde Investitionen ermöglichen, so Rehlinger. Am Donnerstag, 24. September, stellte die Ministerin das Programm gemeinsam mit Dehoga-Präsident Michael Buchna vor Journalisten vor.

„Einige Branchen haben nach wie vor erheblich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen, darunter auch die saarländische Hotellerie und Gastronomie. Die Betriebe des Gastgewerbes stellen das Herzstück des Tourismus im Saarland dar – sie brauchen in dieser schwierigen Phase besondere Unterstützung. Mit dem Sonderkonjunkturprogramm möchten wir den Betrieben in der Krise helfen und gleichzeitig einen Anreiz dafür schaffen, Unterkünfte und Gaststätten moderner und attraktiver zu machen. Dafür stellen wir insgesamt 3 Mio. Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung.“

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Erweiterung der Betriebe durch Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten – unter der Voraussetzung, dass 30 Prozent der Kosten in den Bereichen Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung aufgewendet werden. Antragsberechtigt sind bereits im Jahr 2019 am Markt tätige oder im Zuge der Corona-Pandemie stillgelegte kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes mit Betriebsstätte im Saarland. Sie müssen mindestens 1,5 VollzeitmitarbeiterInnen beschäftigen.

Die Investition muss mindestens 20.000 Euro netto betragen, wovon dann 10.000 Euro durch den Antragsteller getragen werden müssen. Die maximal förderfähige Investitionssumme liegt bei 200.000 Euro netto. „Wir wollen sicherstellen, dass einerseits möglichst viele Antragsteller zum Zuge kommen, aber gleichzeitig Vorhaben fördern, die auch eine grundlegende und spürbare Verbesserung der Betriebsstätte bewirken“, so Rehlinger weiter. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

„Das Konjunkturprogramm kommt genau zur rechten Zeit“, weiß Michael Buchna. „Gerade jetzt vor dem Herbst stellen sich Gastronomen und Hoteliers die Frage, wie sie durch die kalte und feuchte Jahreszeit kommen und gleichzeitig die Weichen für das nächste Jahr stellen. Corona beeinflusst unser Reise-, Ausgeh- und Freizeitverhalten und wird dies auch im nächsten Jahr tun. Digitalisierung, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit sind Themen, an denen man als Unternehmer nicht vorbeikommt. Das Programm bietet die große Chance, ohnehin notwendige Erweiterungs- oder Modernisierungsmaßnahmen im Betrieb, z.B. im Bereich der Außenfläche, oder in den Gasträumen bzw. Zimmern, mit diesen Grundsätzen zu vereinen“.

„Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die negativen Auswirkungen der Pandemie im Reiseverhalten der Menschen zu nutzen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Dies kann gelingen, wenn wir das Saarland als sicheres und abwechslungsreiches Urlaubsziel für Touristen und Saarländer präsentieren“, ergänzt Rehlinger.

Unabhängig vom Sonderkonjunkturprogramm wurden außerdem die Fördersätze für Infrastrukturen im öffentlichen Bereich – also kommunale touristische Maßnahmen – erhöht. Statt mit bisher 70 Prozent werden rückwirkend vom 1. März dieses Jahres bis Ende 2023 Vorhaben im Bereich der touristischen Infrastruktur mit 95 Prozent unterstützt. So soll einem Investitionsstau entgegengewirkt und der Ausbau touristischer Infrastrukturen beschleunigt werden.

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