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Luxemburg erneut zu Risikogebiet erklärt

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Die Landesregierung informiert informiert:

Das Robert-Koch-Institut hat Luxemburg heute erneut zum Risikogebiet erklärt. Dadurch steht das Saarland, als direkte Grenzregion, wieder vor besonderen Herausforderungen. Die saarländische Bevölkerung ist eng mit Luxemburg vernetzt. Viele Saarländerinnen und Saarländer arbeiten nicht nur dort, sondern haben auch familiäre Bezüge nach Luxemburg – dasselbe gilt auch umgekehrt.

Nach der aktuellen Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus sind Berufspendlerinnen und -pendler von der zweiwöchigen Quarantänepflicht ausgenommen, ebenso wie Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben oder einen triftigen Reisegrund haben. Zu den triftigen Gründen zählen insbesondere soziale Aspekte wie ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, die Betreuung und Pflege Angehöriger sowie dringende medizinische Behandlungen. Auch für Menschen, die aus Ausbildungs- und Studienzwecken in das Saarland einreisen, entfällt die Quarantänepflicht. Gleiches gilt für Durchreisende.

Weiterhin kann auf die Quarantäne verzichtet werden, sofern die betroffenen Personen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, französischer oder englischer Sprache gefasst sein.

Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg sind von der saarländischen Landesregierung nicht vorgesehen. Die Landesregierung steht in einem engen interregionalen Austausch mit ihren Partnern, setzt auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung und wirbt in Berlin für Ausnahmeregelungen für Grenzregionen. Die Task Force, die aus den Persönlichen Beauftragten des Gipfels besteht, tauscht sich regelmäßig über das Infektionsgeschehen und mögliche grenzüberschreitende Hilfsmaßnahmen aus.

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