StartPolizeinewsWalsheim: Hinweis auf einen Kinderansprecher

Walsheim: Hinweis auf einen Kinderansprecher

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Die Polizei Homburg informiert:

Gersheim-Walsheim (ots) – Am Montag (28.09.2020) wurde ein 7-Jähriger gegen 17:00 Uhr in der Gersheimer Straße in Walsheim von einem Unbekannten aus einem roten Kleinbus heraus angesprochen. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt dort mit seinem Fahrrad unterwegs. Sein Vater befand sich in unmittelbarer Nähe, hatte jedoch keinen Einblick auf seinen Sohn, als dieser von dem Unbekannten angesprochen wurde.

Nach Angaben des Kindes wurde er von dem Unbekannten gefragt, ob er sein Fahrrad stehen lassen will und stattdessen mit ihm weiterfahren will. Der 7-Jährige reagierte hierauf richtig, er gab dem Mann keine Antwort und fuhr sofort zurück zu seinem Vater. Dieser konnte das von seinem Sohn beschriebene Fahrzeug jedoch nicht mehr feststellen.

Die Eltern informierten umgehend die Polizei Homburg, welche dem Hinweis
nachging. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen führten nicht zum Auffinden des
roten Kleinbusses.

Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei Homburg (Tel.06841/1060) in
Verbindung zu setzen.

Hinweise der Polizei:

„Kinderansprecher“ sorgen in der Bevölkerung für große Besorgnis und
Unsicherheit. Der Grat zwischen Information zur Sensibilisierung der Kinder und
ihrer Einschüchterung ist schmal. Daher sind einfache Regeln und klare
Absprachen die beste Orientierung für Ihre Kinder. Besprechen Sie mit Ihrem Kind
Folgendes:

  – Wer darf es im Auto mitnehmen!
  – Wer darf es von der Schule, von der Freizeitstunde usw. abholen!

Absprachen müssen insbesondere den Fall berücksichtigen, wenn Sie z. B. durch
Arbeit, Unfall usw. verhindert sein sollten. Realitätsnahe Rollenspiele sollten
in jedem Fall vermieden werden, um Kinder nicht zu verängstigen.

Wenn Ihnen Ihr Kind von einem sogenannten Kinderansprecher erzählt, reagieren
Sie besonnen und überlegt:

  – Loben Sie Ihr dafür, dass es sich Ihnen anvertraut.
  – Lassen Sie das Kind frei erzählen, ohne „bohrende“ Nachfragen zu
    stellen.
  – Geben Sie dem Kind keine Details vor und melden Sie bei der
    Polizei.

Eine „Informationsverbreitung“ beispielsweise über soziale Netzwerke wie
Facebook, Whatsapp ist häufig kontraproduktiv und führt zu einer Vielzahl von
„Fehlmeldungen“, die die Ermittlungsarbeiten behindern oder erschweren können.

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