StartFeatureUwe Conradt: „Keine Zweifel an ordnungsgemäßer Arbeit von Martin Welker“

Uwe Conradt: „Keine Zweifel an ordnungsgemäßer Arbeit von Martin Welker“

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Die öffentliche Auseinandersetzung zwischen der Firma Peter Gross Bau, St. Ingbert, und der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem GIU Geschäftsführer Martin Welker geht in die nächste Runde. Am Freitag hatte der Aufsichtsrat der „Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung“ getagt und sich ausdrücklich hinter den von Gross angegriffenen Welker gestellt.

Dies dürfte nur eine Episode des Skandals um den Bau des Ludwigsparkstadions sein. Es dürfte bald zu einer weiteren Eskalation kommen, denn wie uns zwei unabhängig Quellen mitteilten, wird der vorangegangenen Stadtregierung vorgeworfen, den Stadtrat absichtlich getäuscht zu haben. So soll dem Stadtrat anstatt des tatsächlichen Angebotsbetrages der Fa. Groß für den Rohbau ein deutlich geringerer Betrag ein deutlich geringerer Betrag zur Abstimmung vorgelegt worden sein.

Hier nun aber die Mitteilung der Landeshauptstadt zur Aufsichtsratssitzung der GIU:

In einer mehr als fünfstündigen Sondersitzung des Aufsichtsrats der städtischen Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung (GIU) am Freitagabend, 23. Oktober, ist das Gremium umfassend über die aktuellen Entwicklungen zum Projekt Umbau Ludwigsparkstadion (Lupa) informiert worden. Saarbrückens Oberbürgermeister und GIU-Aufsichtsratsvorsitzender Uwe Conradt: „Nach einem ausführlichen und überzeugenden Bericht von GIU-Geschäftsführer und Lupa-Projektleiter Martin Welker wurden vom Aufsichtsrat keinerlei Zweifel an dessen ordnungsgemäßer Arbeit geäußert.“ 

Welker entkräftet Falschaussagen und haltlose Vorwürfe der Firma Peter Gross

GIU-Geschäftsführer und Lupa-Projektleiter Martin Welker konnte die Falschaussagen und haltlosen Vorwürfe der Firma Peter Gross in der Sitzung restlos entkräften und widerlegen (etwa hinsichtlich des angeblich entwendeten Materials, das nachweislich noch auf der Baustelle lagert und nach eigenem Schreiben der Firma Peter Gross vom 21. Oktober 2020 von dieser am 26. Oktober 2020 abgeholt wird).

Zu der Auseinandersetzung mit der Firma Peter Gross informierte Martin Welker darüber, dass die von dem Unternehmen angekündigte Klage gegen die Stadt noch nicht vorliege. Die angekündigte Klage sei für die Stadt aber umgekehrt Anlass, nun ihre Ansprüche gegenüber der Firma Peter Gross geltend zu machen. Welker führte Beispiele aus, u. a. schwerwiegende Mängel, z. B. an der Qualität des Betons, welche zeit- und kostenaufwendige Mängelbeseitigungsmaßnahmen notwendig machen werden. Auch hier sei bereits ein Sachverständiger eingeschaltet worden, der in einer ersten Stellungnahme die Qualität der von Peter Gross ausgeführten Arbeiten als durchweg mangelhaft bewertet habe.

Firma Gross verstößt nachweislich gegen Tariftreuegesetz – Vertragsstrafe wird folgen

Als weiteres Beispiel führte er eine Vertragsstrafe aus, die die Stadt gegenüber der Firma Gross geltend machen werde. Im Fall von Verstößen gegen das Saarländische Tariftreuegesetz (STTG) wird eine solche Strafe fällig. Bei mehreren Verstößen ist die Vertragsstrafe gemäß STTG auf 10 Prozent des Auftragswertes festgelegt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hatte zwei entsprechende Verstöße gegen das STTG festgestellt und die Stadt darüber schriftlich informiert. Demnach wird die Stadt die von der Firma Gross verwirkte Vertragsstrafe in Höhe von 10 Prozent des entsprechenden Gesamt-Auftragswertes geltend machen. Allein bei dieser Vertragsstrafe gehe es um mehrere Hundertausend Euro. Weitere Ansprüche und rechtliche Schritte gegen das Unternehmen bereite Welker zurzeit für die Landeshauptstadt als Vertragspartner des Unternehmens vor.

Welker informierte das Gremium im Zuge seiner Erläuterungen eingehend über seine Vernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft in der zurückliegenden Woche. Er erläuterte anhand von Unterlagen, mit welcher Methode die Firma Peter Gross rund zwei Millionen Euro mehr abrechnet, als beauftragt wurde.

Rasen: Auseinandersetzung mit Firma Kempf 3 – Gutachter eingeschaltet

Zu der Auseinandersetzung mit dem Unternehmen Kempf 3 berichtete Martin Welker, dass die ausgeführten Arbeiten des Unternehmens mangel- und lückenhaft gewesen sind. Ein Großteil der Arbeiten sei bis zum heutigen Tage noch nicht abgeschlossen. So funktioniere die Beregnungsanlage nur teilweise und die Rasenheizung überhaupt nicht. Die Entwässerung des Platzes sei ebenfalls funktionsuntüchtig. Die verlegte Rasensode sei ebenfalls mängelbehaftet. Welker informierte den Aufsichtsrat, dass er inzwischen einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter für Sportplatzbau eingeschaltet habe. Die endgültigen Ergebnisse dessen Untersuchung sollen bis Anfang November vorliegen. Aber auch in diesem Teilprojekt müsse mit umfangreichen und kostenintensiven Mängelbeseitigungen gerechnet werden. Die angekündigte Klageschrift der Firma Kempf 3 liege ihm noch immer nicht vor.

Aktuelle Situation auf Baustelle – Rechnungsauszahlung beschleunigt

Martin Welker berichtete zudem über die aktuelle Situation auf der Baustelle. Demnach hätten am zurückliegenden Mittwoch mehrere Firmen ihre Arbeit wegen bislang nicht bezahlter Rechnungen eingestellt. Welker führte aus, dass er die grundsätzliche Kritik der Firmen, dass es in der Vergangenheit zu lange gedauert habe, bis berechtigte Forderungen von der Stadt beglichen wurden, nachvollziehen kann. Er selbst habe im Zuge der Aufarbeitung der Baustelle dies als Schwachstelle herausgearbeitet. Er berichtete, dass er daraufhin dazu geraten habe, die Rechnungsläufe beim städtischen Gebäudemanagementbetrieb (GMS) zu beschleunigen und konkrete Vorschläge hierzu gemacht habe.

Martin Welker berichtete weiterhin, dass die lange Auszahlungsdauer in der Vergangenheit im Zusammenspiel mit Auseinandersetzungen, welche von der Firma Kempf 3 und der Firma Peter Gross in die Öffentlichkeit getragen wurden, zu einer Unsicherheit bei den anderen Unternehmen auf der Baustelle geführt habe. Diese Unsicherheit sei durch eine manipulative Mail samt Fragenkatalog der Firma Peter Gross an die anderen am Bau beteiligten Firmen noch verstärkt worden.

Manipulative Mail der Firma Peter Gross schadet Baustelle

Welker bezeichnete dies als einmaligen Vorgang, der einer Sabotage gleichkäme. Der Vorgang habe der bei den Firmen vorhandenen hohen Motivation und Arbeitsmoral, die auf der Baustelle verbreitet und Voraussetzung für die frühzeitige Rückkehr des FCS gewesen war, merklich geschadet. Den Firmen sei der Eindruck vermittelt worden, die Stadt wolle auch gerechtfertigte Rechnungen nicht auszahlen. Martin Welker betonte, dass dies ausdrücklich nicht der Fall sei und von GMS als Bauherr auf sein Anraten hin in der Zwischenzeit Lösungen erarbeitet worden seien. Der Aufsichtsratsvorsitzende Uwe Conradt bestätigte dies und ergänzte, dass er dies entsprechend angewiesen habe.

Conradt führte aus, dass unter der Federführung des neuen kaufmännischen GMS-Leiters Erik Schrader hierzu eigens zusätzliche Kapazitäten geschaffen wurden, wodurch die Auszahlung berechtigter Forderungen inzwischen deutlich beschleunigt werden konnte. In den zurückliegenden sieben Tagen wurden Rechnungen mit einem Volumen von rund 1,5 Million Euro von der Stadt überwiesen. GMS arbeitet weiter kontinuierlich an der Bearbeitung und Auszahlung berechtigter Forderungen. OB Conradt betonte, dass die Landeshauptstadt durch beschleunigte Abläufe im Rechnungswesen dafür Sorge tragen möchte, dass die Firmen und Mitarbeiter, die auf der Baustelle gute Arbeit leisten, künftig schneller ihr Geld bekommen. In den meisten Fällen seien die Forderungen unstrittig.

Welker betonte, dass diese Verbesserungen inzwischen Wirkung gezeigt haben. Fast alle Firmen haben die Arbeit wieder aufgenommen, mit einigen wenigen sei er in konstruktiven Gesprächen. Die Baustelle laufe derzeit wieder weitestgehend im Normalbetrieb.

OLG-Beschluss: Keine Doppelrolle, erheblicher finanzieller Schaden für GIU abgewendet

Des Weiteren ist der Aufsichtsrat informiert worden, dass durch einen über eine Presseberichterstattung öffentlich gewordenen OLG-Beschluss (Aktenzeichen 1 Verg 1/19) kein Schaden für die GIU entstanden ist, noch droht ein Schaden. Im durch die vom OLG beanstandete Empfehlung zur Aufhebung der Ausschreibung konnte vielmehr ein drohender erheblicher finanziellen Schaden für die GIU erfolgreich abgewehrt werden. Die im Gegenzug nicht auszuschließenden Schadensersatzansprüche sind vergleichsweise gering. Herr Welker hat sein Angebot erneuert, Schadensersatzansprüche – sollten sie überhaupt geltend gemacht werden können – seiner Anwaltshaftpflicht zu melden.

Martin Welker konnte nochmals anhand von Unterlagen darlegen, dass er keine „Doppelrolle“ in dem Vergabeverfahren inne hatte und er nur für die GIU beratend tätig gewesen sei, was von der Vergabekammer auch nicht gerügt wurde.

Die Geschäftsführung erläuterte, dass die bisherige Nicht-Information des Aufsichtsrates über den Beschluss und die Folgen daraus im geringen finanziellen Volumen der möglichen Schadensersatzansprüche begründet liegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende Uwe Conradt hatte daraufhin ungeachtet dessen den Wunsch gegenüber der Geschäftsführung geäußert, in vergleichbaren Fällen den Aufsichtsrat künftig schneller und besser zu informieren.

Vorschlag zur Auszahlung der Vergleichssumme wird erarbeitet

Durch eine ebenfalls öffentlich gewordene, bislang nicht an Martin Welker ausgezahlte Vergleichssumme ist der GIU ebenfalls kein Schaden entstanden, noch droht ein Schaden. Der Aufsichtsrat wurde darüber informiert, dass sich am 26. Juni 2017 die damalige GIU-Geschäftsführung mit dem damals freiberuflich als Rechtsanwalt tätigen Martin Welker und dessen Kanzlei im Rahmen eines Vergleichs auf ein Honorar für den Zeitraum 1999 bis 2017 geeinigt hatten – im Wege des gegenseitigen Nachgebens. Der damalige Aufsichtsrat hatte dem Vergleich im Vorfeld am 23. Juni 2017 zugestimmt. Der Aufsichtsrat wurde weiterhin darüber informiert, dass eine ausreichend hohe Rückstellung für die Vergleichssumme gebildet worden und in den Büchern vermerkt ist.

Unter Federführung des städtischen Beteiligungsmanagementbetriebes (BMS) soll bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung ein rechtssicherer Vorschlag für die Auszahlung erarbeitet und vorgelegt werden. Unstrittig ist, dass die Forderungen in voller Höhe gerechtfertigt sind.

Uwe Conradt dankt Martin Welker für seine Arbeit

Als Fazit der Sitzung dankte der Aufsichtsratsvorsitzende Uwe Conradt GIU-Geschäftsführer Martin Welker für seine unermüdliche Arbeit im Projekt Ludwigsparkstadion und seine nachweislich ausgezeichnete Arbeit in den zurückliegenden Jahren als juristischer Beistand der GIU und der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Verwendete Quelle: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken

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