StartPolitikKommunalinvestitionsförderungsgesetz: Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von über 147 Millionen Euro

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von über 147 Millionen Euro

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Saarländische Kommunen erhalten Fördermittel des Bundes nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) in Höhe von über 147 Millionen Euro

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsfond will der Bund besonders finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. Dies schlägt sich auch in der Förderquote nieder, die bis zu 90% betragen kann.

Nach KInvFG – Kapitel 1 werden allgemeine und bildungsbezogene Projekte im Saarland mit insgesamt 75,3 Millionen Euro gefördert. Von diesen Mitteln wurden bislang rd. 68,1 Millionen Euro an die Kommunen bewilligt, die restlichen Mittel sind verplant. Rund 40 Millionen Euro wurden bislang ausbezahlt. Das bedeutet, dass die Mittel zu 100 Prozent ausgeschöpft werden. Das mit diesen Geldern bisher erzielte Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 90 Millionen Euro. Von 328 Einzelförderungen kommen 152 dem Bildungsbereich (Vorschuleinrichtungen und Schulen) zu Gute. Das entspricht einer Summe von rund 35 Millionen Euro, also fast der Hälfte des Gesamtvolumens.Daneben widmet sich KInvFG – Kapitel 2 ganz der Verbesserung der schulischen Infrastruktur. Die saarländischen Kommunen erhalten dazu weitere rund 72 Millionen Euro.

Hiervon wurden bisher rund 38,6 Millionen Euro für 121 Maßnahmen bewilligt; das damit ausgelöste Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 47 Millionen Euro.  Da sich die Auszahlung nach dem Baufortschritt richtet, sind derzeit rund 2 Millionen Euro ausbezahlt. Weitere Anträge liegen vor. Viele Maßnahmen befinden sich darüber hinaus bereits in Planung und Umsetzung, da der vorzeitige Beginn der Arbeiten ausdrücklich genehmigt ist.

Innenminister Klaus Bouillon: „Die Tatsache, dass die mit dem KInvFG – Kapitel 1 verbundenen Fördergelder beinahe vollständig ausgeschöpft sind, zeigt wie erfolgreich das Konzept ist. Ohne diese Mittel hätten viele, dringend notwendige Arbeiten nicht ausgeführt werden können. Ich bin mir daher sicher, dass wir zusammen mit den Kommunen auch die Mittel des KInvFG – Kapitel 2 vollumfänglich in die Schulen bringen werden, denn eine zukunftsgerichtete Bildungsinfrastruktur ist unser gemeinsames Ziel.“

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