StartRegionalRegionalverband SaarbrückenAb Donnerstag 3G-Regel in allen Ämtern mit Publikumsbereich in Saarbrücken

Ab Donnerstag 3G-Regel in allen Ämtern mit Publikumsbereich in Saarbrücken

WERBUNG

https://www.cgi-immobilien.eu/
<"a href=https://www.cgi-immobilien.eu/">https://www.cgi-immobilien.eu/
https://www.cgi-immobilien.eu/

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist darauf hin, dass ab Donnerstag, 9. Dezember, in den Innenbereichen aller Ämter mit Publikumsverkehr die 3G-Regel gilt. 

Voraussetzung für den Zutritt ist demnach die Vorlage eines negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, der Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder der Nachweis des vollständigen Impfschutzes. Die Regelung gilt für alle Ämter der Landeshauptstadt mit Publikumsbereichen, zum Beispiel in den Bürgerämtern, im Standesamt, Ordnungsamt, Stadtsteueramt, Stadtarchiv, Bauaufsichtsamt und bei der Stadtkasse, im Amt für Kinder und Bildung sowie im Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales. 

Grundlage für die Regelung ist die aktuell geltende Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Landes.

Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken

- Werbung -
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
https://saarland-macht-urlaub.de/
- Werbung -

Aktuelle Beiträge

Immer frisch informiert sein mit dem FCS-Newsletter von saarnews!
Regelmäßig alle News rund um den größten Verein des Saarlandes.

fcs@saarnews.com