StartPolizeinewsAbzocke mit Gewinnversprechen Opfer soll zuerst Geld überweisen

Abzocke mit Gewinnversprechen Opfer soll zuerst Geld überweisen

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Nohfelden-Wolfersweiler (ots) – In den vergangenen Tagen mehren sich wiederum 
die Anrufe von Betrügern, die Bürgerinnen/Bürger anrufen. Gestern erst rief ein 
Mann mit unterdrückter Rufnummer bei einer 57jährigen Frau aus 
Nohfelden-Wolfersweiler an und teilte ihr mit, dass sie 38.700 EURO gewonnen 
habe. Zuvor müsse sie aber bei einer Tankstelle oder im NETTO Paysafe-Karten in 
Höhe von 900,- EURO kaufen und diese einem beauftragten Abholer aushändigen. Die
Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu 
aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu 
bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen 
teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten 
werden.

Auf folgende typische Vorgehensweisen der Betrüger weist die Polizei hin: Die 
unbekannten Täter melden sich zumeist per Telefon – manchmal auch per E-Mail – 
bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe 
Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne 
der Gewinn nur nach Zahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ übergeben werden. Die 
Anrufer geben sich u.a. auch als Rechtsanwälte aus. Die Zielgruppe sind zumeist 
ältere Menschen. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken 
überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im 
Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen 
Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit. Melden sich 
die „Gewinner“ darauf hin bei den „Notaren“ oder „Rechtsanwälten“, werden sie 
dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn 
entgegen nehmen können. Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle 
Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer 
eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines 
Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.

Auch wenn Sie bereits Opfer solcher Trickbetrüger geworden sind, sollten Sie 
sich nicht schämen. Nur wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, kann solchen 
Gaunern irgendwann das Handwerk gelegt werden.

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